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Kräftige Nachzahlung - Steuerklasse 6 korrekt verrechnet?

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    Kräftige Nachzahlung - Steuerklasse 6 korrekt verrechnet?

    Hallo zusammen,

    letzte Woche habe ich für 2015 meinen Steuerbescheid erhalten. Leider kommt es bei mir zu einer kräftigen Nachzahlung.
    In einem Punkt ist es mir unklar, ob der Steuerbescheid korrekt ist.
    Ich habe Anfang 2016 durch meinen ehemaligen Arbeitgeber noch einen Bonus für das Jahr 2015 erhalten. Da dieser zum entsprechenden Zeitpunkt nicht mein Hauptarbeitgeber war, wurde hierfür Steuerklasse 6 angewendet.

    Mir ist nun unklar, ob eine Nachverrechnung (Gutschrift) automatisch erfolgt und mein komplettes zu versteuerndes Einkommen mit Steuerklasse 1 verrechnet wird. Aus dem Steuerbescheid geht dies nicht hervor. Kann ich prüfen ob die durch Steuerklasse 6 zuviel gezahlte Steuer korrekt verrechnet wurde?

    Vielen Dank & freundliche Grüße
    jgh

    #2
    AW: Kräftige Nachzahlung - Steuerklasse 6 korrekt verrechnet?

    Hallo jgh,
    gezahlte Lohnsteuer kann man immer als Vorauszahlung für die durch das Finanzamt festzusetzende Einkommensteuer betrachten.

    Das Finanzamt ermittelt die Einkommensteuer lt. den festgelegten Einkommensteuertabellen bzw. entsprechenden Steuersätzen.
    Durch Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben mindert sich das zu versteuernde Einkommen.
    Da kann es zu Erstattungen von zu viel einbehaltener Lohnsteuer kommen seitens des Finanzamtes oder auch zu Nachzahlungen.

    Erfahrungsgemäß kommt bei Einkommen nur aus Steuerklasse I und keinen besonderen Werbungskosten meist nicht viel raus bzw. eventuell eine kleine Nachzahlung.
    Ohne konkrete Zahlen kann dir hier natürlich niemand sagen, ob dein Bescheid korrekt ist.

    Was hat denn die Berechnung in deinem Steuerprogramm ergeben als du die Erklärung gemacht hast ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Kräftige Nachzahlung - Steuerklasse 6 korrekt verrechnet?

      Hallo jgh,

      Sie sitzen zwei Irrtümern auf!
      Ihr Bonus mit St.-Kl VI wird für 2016 zu einer erheblichen Steuernachzahlung führen, sofern Sie regelmäßiges Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit von mehr als 2,4 TEUR im Monat erzielen. In St.-Kl. VI zahlt niemand zuviel Steuern, sondern nur bis zu dieser Grenze gerade ausreichend viel, jenseits davon aber zu wenig!
      Ihre kräftige Nachzahlung für 2015 hat Ihnen bereits holzgoe versucht verständlich zu machen. Haben Sie an die Anlage Vorsorgeaufwendungen gedacht ?!
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Kräftige Nachzahlung - Steuerklasse 6 korrekt verrechnet?

        Zitat von jgh Beitrag anzeigen
        Kann ich prüfen ob die durch Steuerklasse 6 zuviel gezahlte Steuer korrekt verrechnet wurde?

        jgh
        ja, ganz einfach. Addiere die gezahlte Lohnsteuer I und VI. Die Summe sollten der angerechneten Lohnsteuer im Abrechnungsteil entsprechen.

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