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Einfluss getrennte Veranlagung

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    Einfluss getrennte Veranlagung

    Hallo an alle,

    ich weiß nicht, ob man solche Fragen stellen darf, wenn nicht bitte löschen.

    Hat bei einem Ehepaar und einer getrennten Veranlagung die Steuerklärung der Ehefrau Einfluss
    auf den Steuerbescheid des Ehemannes bzw. umgekehrt ?

    Gruß vom Wolf

    #2
    AW: Einfluss getrennte Veranlagung

    Hallo Wolf2016,

    wie hoch der Einfluss ist bekommst du mit einer Probeberechnung raus -> Erklärung zusammenveranlagt erstellen, Erklärung für dich und für deine Frau erstellen und jeweils Probeberechnung durchführen.
    Dann ist zu beachten bei Inanspruchnahme von haushaltnahen Dienstleistungen beispielsweise, dass man nicht mehr wie 100 Prozent beantragt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einfluss getrennte Veranlagung

      Du meinst sicherlich die "Einzelveranlagung von Ehegatten", denn die getrennte Veranlagung gab es nur bis 2012.

      Grundsätzlich kein Einfluss, ABER:

      Einfluss doch, wenn Ihr den Antrag laut Hauptvordruck Zeile 92 stellt, Formular für 2015 mal unterstellt.

      Je nachdem, welche Lohnsteuerklassen Ihr hattet, die ja die "Einzelveranlagung" nicht kennen, und deswegen auf die einzelne Person zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, gibt es zu wenig oder zu viel Erstattung oder Nachzahlung bei dem Einzelnen.

      Aber das kannst du Alles mit der Steuerberechnungsfunktion Deines Steuerprogramms ausprobieren.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Einfluss getrennte Veranlagung

        Hallo holzgoe,

        danke für die schnelle Antwort. Das heißt also, das Finanzamt muss die Steuererklärung
        der Ehefrau berücksichtigen, da diese Zahlen in meine mit einfließen ?
        Ich habe den Vergleich gehabt und das Programm sagte mir, getrennte Veranlagung ist besser.

        LG vom Wolf

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          #5
          AW: Einfluss getrennte Veranlagung

          Hallo Wolf2016,

          also kannst du für 2015 eine Einzelveranlagung durchführen, bist aber für die Folgejahre nicht daran gebunden.
          Wenn dein Steuerprogramm alles richtig gerechnet hat ist das in Ordnung.

          Tschüß

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            #6
            AW: Einfluss getrennte Veranlagung

            Sorry Picard777, hab Deinen Beitrag zu spät gesehen.
            Es geht um eine Nachversteuerung 2012 bis 2015.
            Und das ist so ein Durcheinander und die Zahlen
            weichen so extrem von meinem Steuerprogramm (Buhl Data) ab,
            ich blick bald nicht mehr durch.

            LG vom Wolf

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              #7
              AW: Einfluss getrennte Veranlagung

              Zitat von Wolf2016 Beitrag anzeigen
              Sorry Picard777, hab Deinen Beitrag zu spät gesehen.
              Es geht um eine Nachversteuerung 2012 bis 2015.
              Und das ist so ein Durcheinander und die Zahlen
              weichen so extrem von meinem Steuerprogramm (Buhl Data) ab,
              ich blick bald nicht mehr durch.

              LG vom Wolf
              Hallo Wolf2016,
              was meinst du konkret, welche Zahlen weichen von deinem Steuerprogramm ab ?

              Tschüß

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                #8
                AW: Einfluss getrennte Veranlagung

                Dann lass doch dein Programm weg, leg die beiden Papierbescheide nebeneinander, vergleiche Zahl für Zahl und lies die Erläuterungen. Dann sieht du schnell, wo welche Änderungen waren.

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                  #9
                  AW: Einfluss getrennte Veranlagung

                  Hallo an alle,

                  das ist nicht so einfach. Ich muss einen Steuerberater aufsuchen, denn da
                  wurde einiges falsch berechnet. Gemäß elektr. Steuerbescheid wurde seitens
                  des Finanzamtes z.B. bei meiner Frau die Zahlen von mir verwendet usw. usw.
                  Wichtig war zu wissen, inwieweit bei einer getrennten Veranlagung die Erklärung
                  der Ehefrau berücksichtigt wird. Und hier bin ich auch auf den Bescheiden
                  auf einen Hinweis gestoßen. Da steht nämlich, die Angaben des Ehegatten wurden
                  nicht berücksichtigt, da sie nicht vorliegen.
                  Diese Steuerklärung wurde für alle vier Jahre mit meiner per Elster abgeschickt.
                  Übermittlungsnachweis liegt vor.

                  Auf jeden Fall erst schon mal Danke für Eure Hilfe und Tipps.

                  Gruß vom Wolf

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einfluss getrennte Veranlagung

                    Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Eheleute zusammengerechnet und dem Splittingtarif unterworfen. Auf die festgesetzte Einkommensteuer werden die Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) beider Ehegatten angerechnet.

                    Einzelveranlagung: jeder Ehegatte unterliegt mit seinen Einkünften dem Grundtarif und es werden nur seine Steuerabzugsbeträge berücksichtigt. Bei Steuerklasse 3/5 führt dies üblicherweise dazu, dass derjenige mit Steuerklasse 3 kräftig nachzahlen muss und derjenige mit 5 eine Erstattung erhält.

                    Um die günstigere Veranlagungsform herauszufinden muss man also die Ergebnisse aus beiden Einzelveranlagungen zusammenrechnen und mit dem Ergebnis der ZV vergleichen.


                    Die Zahlen deiner Frau werden bei dir im Rahmen der Einzelveranlagung natürlich grundsätzlich nicht berücksichtigt (es sei denn im Hauptvordruck Zeile 76 oder Zeile 92 wird es extra beantragt).
                    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 14.11.2016, 14:36.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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