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Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

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    Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

    Hallo,

    ich habe zu der im Titel beschriebenen Angelegenheit ein paar detaillierte Fragen. Sollte etwas zu Allgemeines dabei sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Ich habe wirklich viel gesucht aber zu manchen Punkten keine klare Antwort gefunden. Ich hätte auch die Möglichkeit das einen Steuerberater machen zu lassen aber ich wüsste gerne selber, was ich alles benötige etc... Dann könnte ich, falls ich es nicht selber mache, die ganzen Unterlagen zumindest einfacher raussuchen.

    Meine Situation: Beginn Erststudium im April 2011 und Ende dieses / Beginn des Zweitstudiums im Oktober 2015. Ich wollte nun zumindest bis inkl. 2014 den Verlust vortragen, damit ich das noch schaffe, bevor diese 7-Jahresregel gekippt wird. Eine Einkommensteuererklärung habe ich bisher noch nie abgegeben.

    1.) Angenommen ich brauche im ersten Berufsjahr nicht den ganzen Verlust auf, weil ich beispielsweise im Oktober anfange und insgesamt 9000€ verdiene. Kann ich dann nur 1000€ meines Verlustes nutzen und der Rest verfällt oder kann ich damit im nächsten Jahr mein Einkommen mindern? Folgendes habe ich in einem Forum gefunden und bin daher etwas verunsichert: https://forum.steuerberaten.de/viewt...p=15135#p15135

    2.) Allgemeines Vorgehen: So wie ich es verstanden habe kreuze ich im Hauptvordruck "Verlustvortrag" an oder muss ich zusätzlich auch "Einkommenssteuererklärung" ankreuzen? (Einkommen über 450€ / Monat bzw. 8000€ im Jahr hatte ich aber nie.) Dann gebe ich bei Anlage N die Werbekosten an und bei den zusätzlichen Angaben für die Steuererklärung ab Jahr 2012 dann den jeweiligen addierten Verlust aus den Vorjahren. Kann ich hier dann die selber berechneten Werte eintragen? Das Finanzamt wird ja erstmal der Meinung sein, dass das Erststudium nicht als Werbekosten zählt bis das Gerichtsverfahren durch ist.

    3.) Das mit der Entfernungspauschale ist für mich leider sehr kompliziert. Ich studiere an der FAU Erlangen-Nürnberg. Hauptsächlich war ich in Erlangen aber für manche Wahlfächer musste ich auch nach Nürnberg. Meine Fahrten sehen für ein Semester beispielsweise wie folgt aus: Während des Semesters von Mo-Fr bin ich zur Uni in Erlangen gefahren (3km). Zusätzlich musste ich an drei Tagen auch nach Nürnberg fahren (25km), an den Tagen war ich aber auch in Erlangen an der Uni und zwischen den Fahrten kurz daheim. In den Semesterferien musste ich auch zum Lernen (zum Schreiben von Klausuren mit deren bestehen ich werben kann) jeweils 4-6 an die Uni in Erlangen, weil mir die Literatur, Software, Hardware, etc. nicht daheim zu Verfügung steht. Außerdem habe ich verschiedene einmalige Strecken zu Prüfungsräumen. Wie gebe ich das am sinnvollsten an?
    Gefahren bin ich mit verschiedenen eigenen Autos (ich habe bisher 3 unterschiedliche Autos mit verschiedenen Kennzeichen besessen), Mietwagen, Auto meiner Freundin, Privatfahrzeug meiner Mutter und größtenteils mit dem Fahrrad. Ich habe logischerweise keine Ahnung mehr, was ich wann wozu benutzt habe. Kann ich der Einfachheit halber meine Autos einfach weglassen? Mir geht es nur um die 30 cent pro gefahrenen km, bzw. pro einfache Strecke und nicht um eine Einbeziehung meines Autos. Ein Semesterticket von der Uni, welches ich hätte nutzen können, hatte / habe ich nicht.

    4.) Kann ich bei Arbeitsmittel meine Sachen im Kaufjahr zu 100% einbringen oder muss z.b. ein Laptop über mehrere Jahre irgendwie untergebracht werden. Die Sachen die ich dort einbringen möchte sind nur für die Uni gedacht. Für die private Nutzung habe ich noch einen anderen PC und zwei Laptops. Kann ich hier auch eine eigene "art des Arbeitsmittels" einfügen oder gelten nur die in Elster vorgeschlagenen Arten?

    5.) Allgemeinere Frage: Muss ich eine explizite Rechnung haben oder reicht beispielsweise ein Kaufbeleg + Kontoauszug? Einige Sachen habe ich gebraucht bei ebay gekauft und mit Paypal bezahlt. Da diese von Privatpersonen stammen, habe ich keine Rechnung sondern einen Ausdruck von PayPal über den Kauf. Kann ich davon ausgehen, dass das Finanzamt das akzeptiert? Es ist ja in jedem Fall eindeutig was ich zu welchem Preis wo gekauft habe.

    6.) Sind Semesterbeiträge und Beiträge für das Studentenwerk Fortbildungskosten?

    7.) im Oktober 2015 habe ich mein Masterstudium begonnen, sodass ab dann alles ohne Probleme zu Werbekosten zählen sollte. Wie mache ich das deutlich? Ich müsste ja alles quasi aufteilen.

    8.) von April 2015 bis Oktober 2015 habe ich ein Praktikum gemacht. Die ersten sechs Wochen waren Pflicht für mein Bachelorstudium, der Rest für mein Masterstudium. Mein Bachelorzeugnis habe ich im Juli erhalten. Wie kann ich das aufteilen? Kann ich das Praktikum ab den sechs Wochen zum Masterstudium zählen oder zählt das Datum des Zeugnisses? Die für meinen Bachelor notwendigen Leistungen waren nach den sechs Wochen erbracht. Das Prüfungsamt brauchte natürlich etwas Zeit, um alles einzutragen.

    9.) Ich nehme an, dass vom Finanzamt ein Brief kommen wird, dass das Erststudium nur als Sonderaufwendung zählt. Reicht dann ein schriftlicher Widerspruch mit Bezug auf das laufende Verfahren?

    10.) Wenn ich beispielsweise 3km zur nächsten Müller-Filiale fahre und einen Stift kaufe (nur diesen auf der Rechnung) kann ich doch 0,90€ als Fahrtkosten veranschlagen? Wo würde das einfließen?

    11.) Wie gebe ich meine Fahrkosten für Bewerbungsgespräche an? Einfach 0,30€/km bei 46-Bewerbungskosten?

    12) Ich habe jedes Jahr einen Minijob für unter 450€ für 3 Monate, habe jedoch immer vom Finanzamt irgendwas zur elektronischen Lohnsteuerbenachrichtigung bekommen. Dann muss ich den Minijob (Hiwi an der Uni) auch bei Anlage N aufführen?

    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Erst- und Zweitstudium als Werbekosten / Verlustvortrag

    Die fragen haben mit Elster nichts zu tun, Du wünscht hier Steuerberatung, die hier im Forum nicht geleistet werden darf. Das ist Sache der Angehörigen der steuerberatenden Berufe, sorry.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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