Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Computer abschreiben kurz vor Ende der Weiterbildung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Computer abschreiben kurz vor Ende der Weiterbildung?

    Hallo,

    Ich hoffe ich bin hier richtig.

    Ich absolviere zurzeit eine berufsbezogene Weiterbildung.
    Nun endet diese im Januar und ich stecke grade in der lern-/ und rechercheintensivsten Abschlussphase.
    Nun verabschiedete sich mit einem Knall mein altersschwacher PC. Ich habe mir also Anfang diesen Monats zwangsläufig direkt einen neuen gekauft, weil ich ohne nicht auskomme.
    Da ich demnächst wieder mehr Zeit haben werde auch daran zu spielen, kaufte ich also gleich (Einzel-)Komponenten, die auch diesem Zweck standhalten.
    Nun die eigentliche Frage: Aktuell und bis zum Ende der Weiterbildung, welches bereits im Januar ist, nutze ich diesen PC ausschließlich für Weiterbildungszwecke.

    Wie sieht es mit dem Ansatz und der Abschreibung aus?

    Abschreibung lt. AfA 3 Jahre.

    Rechne ich also alle Komponenten zusammen und schreibe sie über 3 Jahre ab?
    Kann ich dann 2016 und 2017 den kompletten Abschreibungsbetrag ansetzen?
    Oder gar auch 2018, weil die Anschaffung noch während der Weiterbildung war?

    Und welchen Anteil der Kosten kann ich denn ansetzen?
    Die Kosten lagen bei rund 1000 Euro netto.

    Danke und Gruß

    #2
    AW: Computer abschreiben kurz vor Ende der Weiterbildung?

    Zitat von Est-88 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich hoffe ich bin hier richtig.

    Ich absolviere zurzeit eine berufsbezogene Weiterbildung.
    Nun endet diese im Januar und ich stecke grade in der lern-/ und rechercheintensivsten Abschlussphase.
    Nun verabschiedete sich mit einem Knall mein altersschwacher PC. Ich habe mir also Anfang diesen Monats zwangsläufig direkt einen neuen gekauft, weil ich ohne nicht auskomme.
    Da ich demnächst wieder mehr Zeit haben werde auch daran zu spielen, kaufte ich also gleich (Einzel-)Komponenten, die auch diesem Zweck standhalten.
    Nun die eigentliche Frage: Aktuell und bis zum Ende der Weiterbildung, welches bereits im Januar ist, nutze ich diesen PC ausschließlich für Weiterbildungszwecke.

    Wie sieht es mit dem Ansatz und der Abschreibung aus?

    Abschreibung lt. AfA 3 Jahre.

    Rechne ich also alle Komponenten zusammen und schreibe sie über 3 Jahre ab?
    Kann ich dann 2016 und 2017 den kompletten Abschreibungsbetrag ansetzen?
    Oder gar auch 2018, weil die Anschaffung noch während der Weiterbildung war?

    Und welchen Anteil der Kosten kann ich denn ansetzen?
    Die Kosten lagen bei rund 1000 Euro netto.

    Danke und Gruß

    Ihr Thema hat nichts mit dem Elster Programm zu tun. Das Elster Anwenderforum ist zuständig für den Erfahrungsaustausch zu Elster Formular, zum Portal Elster Online, zur elektronischen Lohnsteuererklärung und zum Ausfüllen der Online Formulare usw.

    Ihre Frage: Rechne ich also alle Komponenten zusammen und schreibe sie über 3 Jahre ab?

    Meine Antwort: Abschreibungsdauer 3 Jahre bei ausschließlich beruflicher Nutzung.
    Zuletzt geändert von Jambo; 16.11.2016, 15:48.

    Kommentar


      #3
      AW: Computer abschreiben kurz vor Ende der Weiterbildung?

      Abschreibungsdauer schon IMMER 3 Jahre, allerdings nur der berufliche Anteil. Also für 2016 zeitanteilig für 2 Monate (2/12) mit 100 %, für 2017 und 2018 je 12 Monate mit beruflichem Nutzungsanteil von 0 % (= also 0 €) und für 2019 wie 2017 und 2018 für 10 Monate (10/12).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X