Anlage AV

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  • TinkerTaylor
    Neuer Benutzer
    • 18.11.2016
    • 7

    #1

    Anlage AV

    Hallo, ich bin neue hier. :-)

    Ich bin selbständig und habe der Datenübermittlung durch meine Krankenversicherung und meiner Rentenvesicherung nicht widersprochen. Muss ich trotzdem noch den Anhang AV ausfüllen?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Anlage AV

    Hallo TinklerTaylor,

    wenn du wissen möchtest, ob sich deine Beiträge für die Riesterrente noch begünstigend in deiner Steuererklärung auswirken, musst du diese beifügen.
    Genauso solltest du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen, auch wenn deine Krankenversicherung die Daten übermittelt.

    Tschüß

    Kommentar

    • TinkerTaylor
      Neuer Benutzer
      • 18.11.2016
      • 7

      #3
      AW: Anlage AV

      Vielen Dank. :-)

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        AW: Anlage AV

        Ich habe gewisse Zweifel, dass es sich bei der Rentenversicherung um eine Riesterrente handelt. Nur für letztere gilt die Anlage AV.

        Ansonsten gehören Rentenversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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