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Nachzahlung bei Steuerklasse 6

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    Nachzahlung bei Steuerklasse 6

    Hallo,

    Polizeianwärter wurde korrekt mit Steuerklasse 1 abgerechnet.
    Er war vorher bei der Bundeswehr. Er bekommt weiter Bezüge welche mit Steuerklasse 6 abgerechnet worden sind.

    Bei Eingabe in Steuererklärung ist dennoch eine erhöhte Steuernachzahlung zu erwarten.

    Habe folgendes Verständnisproblem:
    ----------------------------------
    Durch Abrechnung mit Steuerklasse 6 wurde ja schon mehr Lohnsteuer in der Lohnabrechnung abgezogen,
    wieso wird jetzt in der Steuererklärung nochmal eine Steuernachzahlung fällig?

    Ist ja dann eine Doppeltbesteuerung, menes Erachtens.

    Vielleicht kann mich jemand "aufklären"!

    Beste Dank,
    Alfi2001

    #2
    AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 6

    Okay, Deine Frage hat mit Elster überhaupt nix zu tun. Aber das Wort Steuerklasse ist trotzdem ein geeigneter Suchbegriff für die Forensuche rechts oben.

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 6

      Hallo,

      durch schleichende Progression.
      Beisp. 20000 St.Kl.1 (Grundfreibetrag enthalten ca.8500)
      10000 St.Kl.6 werden voll besteuert.

      Bei Einkommensteuer werden 30000 (enthalten Grundfreibetrag)
      Steuersatz bei gesamten Einkommen höher

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung bei Steuerklasse 6

        Ist ja dann eine Doppeltbesteuerung, menes Erachtens.
        Nein, ist es nicht!

        Die Lohnsteuer ist immer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wie von @FIGUL schon angemerkt, kann es wegen des progressiven Steuertarifs natürlich auch bei dieser Steuerklassenkombination
        zu einer Nachzahlung kommen. Deshalb besteht ja auch die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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