Hallo zusammen,
A und B sind verheiratet und veranlagen zusammen.
Beide sind die leiblichen Eltern zweier Kinder.
A hat eine betriebliche Rentenvorsorge, in die er und sein AG einzahlt. B hat keine weitere Rentenvorsorge neben der gesetzlichen Rente.
Das Kindergeld wird B ausbezahlt.
A und B haben es so verstanden, dass es für A zur Altersvorsorge einen Zuschuss für die Kinder auf die Rentenzusatzversorgung von A gibt.
A hat also in der EKST 2015 eingetragen:
Anlage AV, Zeile 21. "2" bei Kinder nach dem 31.12.2007 geboren.
Die automatische Berechnung in Elster stoppt mit dem Hinweis, dass der Eintrag von 2 Kindern an dieser Stelle zu prüfen sei.
Gehört da der Eintrag nicht hin?
Nimmt A den Eintrag dort heraus, ist aus der autom. Vorberechnung von Elster nicht ersichtlich, ob A einen Kinderbonus für seine Zusatzrente erhält.
Verfällt hier ein staatlicher Zuschuss, wenn A die Kinder nicht für seine Altersvorsorge berücksichtigt? Oder geht B dann etwas verloren?
Es dankt
der Nautikfan
A und B sind verheiratet und veranlagen zusammen.
Beide sind die leiblichen Eltern zweier Kinder.
A hat eine betriebliche Rentenvorsorge, in die er und sein AG einzahlt. B hat keine weitere Rentenvorsorge neben der gesetzlichen Rente.
Das Kindergeld wird B ausbezahlt.
A und B haben es so verstanden, dass es für A zur Altersvorsorge einen Zuschuss für die Kinder auf die Rentenzusatzversorgung von A gibt.
A hat also in der EKST 2015 eingetragen:
Anlage AV, Zeile 21. "2" bei Kinder nach dem 31.12.2007 geboren.
Die automatische Berechnung in Elster stoppt mit dem Hinweis, dass der Eintrag von 2 Kindern an dieser Stelle zu prüfen sei.
Gehört da der Eintrag nicht hin?
Nimmt A den Eintrag dort heraus, ist aus der autom. Vorberechnung von Elster nicht ersichtlich, ob A einen Kinderbonus für seine Zusatzrente erhält.
Verfällt hier ein staatlicher Zuschuss, wenn A die Kinder nicht für seine Altersvorsorge berücksichtigt? Oder geht B dann etwas verloren?
Es dankt
der Nautikfan
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