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eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

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    eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

    Hallo Zusammen,
    eine Wohnung, die ich > 10 Jahre in Russland besitzte habe ich im Vorjahr(=2015) verkauft. Diese war auch nie vermietet worden. Durch das Elster-System mache ich jetzt zum ersten mal im Leben meine SteuerErklärung (für das 2015 noch). Soll ich ein zusätzliches Formular hier auffühlen für? Was soll ich noch dabei berücksichtigen (ich bin nur normalo-Angestellte, ein Informatiker, geschieden um 2008 und keine Kinder) - welcher ist der StandardWeg für mich hier? Soll ich die Lohnsteuerkarte 2015 dem Finanzamt auch per Post zuschicken? (oder reicht es nur scannen?)
    Danke!
    beste Grüße
    Viktor

    #2
    AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

    Hallo Vimik,

    du benötigst den Hauptvordruck, Anlage N dort tippst du die Lohnsteuerbescheinigung ab und die Anlage Vorsorgeaufwand für gezahlte Versicherungsbeiträge.

    Wegen der verkauften Wohnung fragst du vielleicht mal einen Vertreter der steuerberatenden Berufe.

    Tschüß


    P.S. Du bisst im Forum für Arbeitgeber gelandet ich verschiebe dich mal in ein passenderes.

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      #3
      AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

      Hallo lieber Holzgoe,

      recht vielen Dank für Deine Antwort!

      wenn ich jetzt die Steuer.Erklärung für das Jahr 2015 noch mache? (übrigens, die Zeit dafür habe ich bis zum Ende Dezember, meines Wissens, oder??)
      denn wird die Lohnsteuerbescheinigung 2015 gemeint? oder schon die vom 2016?

      Welchem meiner Dokumente kann ich gezahlte Versicherungsbeiträge sicher entnehemen? Den monatlichen Abrechnungen vom Arbeitgeber? (sorry, bin absoluter Anfänger im Gebiet!)

      >"Wegen der verkauften Wohnung fragst du vielleicht mal einen Vertreter der steuerberatenden Berufe."
      hättest Du (oder jmd hier) eine Empfehlung dazu? (jemanden wer gut ist) ( um das remote - also per Telefone, Skype etc mich beraten zu lassen)

      besten Dank im Voraus!!!
      mfG
      Viktor

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        #4
        AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

        Hallo Vimik,

        im Normalfall ist die Steuererklärung für 2015 bis 31.05.2016 abzugeben, aber du kannst das natürlich jetzt auch noch erledigen.
        Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten -, und Arbeitslosenversicherung kannst du auch deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

        Schau doch mal in das Branchenbuch deiner Stadt wegen einem Steuerberater.

        Tschüß

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          #5
          AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

          Zitat von Vimik Beitrag anzeigen
          ...denn wird die Lohnsteuerbescheinigung 2015 gemeint? oder schon die vom 2016?
          Hallo,
          die Lohnsteuerbescheinigung die für 2015 ausgestellt wurde.
          Gruß, Basteltyp

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            #6
            AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

            Beim Verkauf der Wohnung in Russland ist der Steuerdevisenausländer verpflichtet, 30 % steuer von der ganzen geldlichen Summe zu bezahlen, die vom Käufer Immobilien bekommen ist. Steuererklärung in Russland abgeben und dort steuer zahlen.

            - - - Aktualisiert - - -

            Beim Verkauf von Immobilien sieht dies anders aus. Ein Steuerresident wird von Steuerzahlungen beim Verkauf befreit, wenn sich die Immobilie mehr als drei Jahre (ab 1.1.2016 mehr als fünf Jahre) in seinem Besitz befindet. Ist dies nicht gegeben, hat er 13 Prozent Steuern zu zahlen. Ein Nichtresident (also i.d.R. Ausländer) hat grundsätzlich 30 Prozent "Verkaufssteuer" zu zahlen.

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              #7
              AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

              Hallo Svetlana! die Wohnung befand (nachweisbar) über fünf Jahre in meinem Besitz (und vermietet wuerde sie auch nicht)! Schulde ich _dem deutschen Staat_ etwas? (mein ex-Steuerberator sagte eindeutig: NEIN!) Dass ich ich dem russischen Staat vermutlich 30% schuldig sein _könnTE_ ist mir durchaus bewusst. Da ich aber seit vielen Jahren weder russischer Steuerresident noch (inzwischen nicht mal sogar) russischer Staatsbürger bin habe ich nicht vor, dem "lieben" Russland (für die Kriege in der Ukraine / Syrien / etc) überhaupt etwas zu zahlen!!! (bei meiner letzten (даже не "крайнем", а именно "последнем" выезде!) Ausreisen aus der Rus.Föderation hat das keiner verlangt bzw. nicht mal erwähnt! (im Gegenteil, bestätigt mir der rus. Finanzamt - wenn auch nur telefonisch - dass ich als _nur_ Deutscher Staatsbürger der Heimat nichts schulde!)

              Die Frage ist nun: geht meine Verhältinisse mit dem russichen Finanzamt den _deutschen_ Finanzamt irgendwie an? (ich vermutes stark: nein! Lasse mich durch einen Verweiß auf den jeweiligen Paragraf vom Gegenteil "gerne" überzeugen" ;-)

              Besten Dank für Ihre Antwort/Огромное Спасибо за ответ!
              Gruß
              Viktor

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                #8
                AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

                Hallo Viktor,

                ст.207, 228, 229 Steuergesetz (Налогового кодекса)


                Mfg Svetlana Rogler
                http://russland-rechtsberatung.de/

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                  #9
                  AW: eine Wohnung in Russland habe ich im Vorjahr verkauft. Was nun?

                  Danke für Ihre Antwort, werte Svetlana!

                  "StP 207:

                  - die Steuererklärung oder die verlangten Beilagen nicht einreicht;
                  - eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt;
                  - Pflichten verletzt, die ihm als Erben oder Dritten im Inventarverfahren obliegen,
                  ...
                  "

                  wo genau meinen Sie, könnte ein Verstoß von meiner Seite sein? ( ich bin ja nicht mal Erbe! Meine Mutter, die mir seit > 5 Jahren, die Wohnung _in Russland_ _geschenkt(!)_ hatte, lebt noch!(Gott sei Dank!))

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