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Hilfe beim Umsatzsteuerformular

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    Hilfe beim Umsatzsteuerformular

    Hallo,
    wo muss ich als Unterhehmer denn die Rechnungen die ich nach §13b gestellt habe in die Umsatzsteuererklärung eintragen?
    Und wo kommen die rechnugen hin, die ich als Unternehmer von anderen Firmen nach §13b erhalte?

    Vielen lieben dank

    #2
    AW: Hilfe beim Umsatzsteuerformular

    Hallo whiteweety,

    Rechnungen die du nach § 13b UStG stellst kommen lt. Eingabehilfe zum Elsterformular in die Anlage UR Seite 2 ->Die von Ihnen erbrachten Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, sind in Zeile 52 oder 53 einzutragen.

    Rechnungen wo du die Steuer schuldest kommen in die Anlage UR Seite 1 -> je nachdem ob der Rechnungsaussteller in der EU oder Drittland oder im Inland ist in die Zeile 22, 23 oder 26.

    Tschüß

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      #3
      AW: Hilfe beim Umsatzsteuerformular

      [QUOTE=holzgoe;219583]Hallo whiteweety,

      Rechnungen die du nach § 13b UStG stellst kommen lt. Eingabehilfe zum Elsterformular in die Anlage UR Seite 2 ->Die von Ihnen erbrachten Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet, sind in Zeile 52 oder 53 einzutragen.

      Rechnungen wo du die Steuer schuldest kommen in die Anlage UR Seite 1 -> je nachdem ob der Rechnungsaussteller in der EU oder Drittland oder im Inland ist in die Zeile 22, 23 oder 26.

      Tschüß[/QUOTE

      Aber das 2. verstehe ich nicht, ich schulde die Steuer ja nicht. wir haben als unternehmer eine rechnung nach §13b gestellt, also ohne umsatzsteuer und unser subunternehmer stellt uns auch eine nach 13b also ohne steuer (weil ja die ganze steuer der auftraggeber zahlt) und das ist mein problem wo kommen diese summen hin?

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        #4
        AW: Hilfe beim Umsatzsteuerformular

        Hallo whiteweety,

        Umsätze die du auf Seite 1 in der Anlage UR Zeile 22 bis 26 erklärst und die Steuer ermittelst, werden dir doch im Gegenzug als Vorsteuer auf Seite 3 Zeile 66 als Vorsteuer berücksichtigt und damit hast du dein Nullsummenspiel.

        Ansonsten hilft nur ein Steuerberater, das kann und darf dieses Forum nicht leisten.
        Wie gesagt die Hilfe zum Ausfüllen bringt ein ja manchmal schon in Grauzonen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Hilfe beim Umsatzsteuerformular

          Zitat von whiteweety Beitrag anzeigen
          Aber das 2. verstehe ich nicht, ich schulde die Steuer ja nicht. wir haben als unternehmer eine rechnung nach §13b gestellt
          Wieso, Du hast doch geschrieben:

          Zitat von whiteweety Beitrag anzeigen
          Und wo kommen die rechnugen hin, die ich als Unternehmer von anderen Firmen nach §13b erhalte?

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            #6
            AW: Hilfe beim Umsatzsteuerformular

            Wenn der Unternehmer eine Leistung bezieht, also er LeistungsEMPFÄNGER ist (eine andere Firma erbringt eine Warenlieferung oder Dienstleistung FÜR ihn), dann muss er auch die Versteuerung durchführen. Natürlich nur, wenn der ganze Vorgang an sich unter §13b UStG fällt. Aber das scheint ja unstrittig zu sein.

            Auf der anderen Seite hat man in den meisten Fällen dann auch einen Vorsteuerabzug. Ist halt abhängig von der steuerlichen Gesamtsituation und führt hier im Forum definitiv zu weit.

            Das Prinzip ist aber einfach:

            Der Leistungserbringer hat für den Vorgang KEINE Steuer (bitte nicht mit "steuerfrei" verwechseln, das ist etwas ganz anderes)
            Der Leistungsempfänger Steuer und (ggf.) Vorsteuer

            Sofern der Leistungsempfänger einen vollen Vorsteuerabzug hat (Regelfall) gleichen sich Steuer und Vorsteuer in der Tat aus.

            Das war jetzt mal "gnadenlos" auf einfach runtergebrochen, aber vielleicht hilft es ja.

            Um da genau die Kennzahl der USt-Erklärung (oder USt-Voranmeldung) sagen zu können, müssten wir aber wissen als was der Vorgang unter §13b UStG fällt (Bauleistungen ? Reinigungsleistungen ?
            ).

            Grüße


            James
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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