Schönen Abend liebe Elster-Forumianer,
ich bitte um kurze Hilfe und entschuldige mich für meine Anfängerfragen - ich hätte eine große Unklarheit zum gesonderten Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags / Einkommensteuererklärung und deren Abgabefristen.
Ich möchte für die Jahre 2010-2015 Studienkosten geltend machen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag ist noch 7 Jahre rückwirkend möglich. Ich lese gerade, sobald ein ein Mal ein Verlustvortrag erfolgt, muss im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung beigebracht werden. Wie passt dies zusammen, wenn für die freiwillige Einkommensteuererklärung eine Verjährungsfrist von nur 4 Jahren gilt, d.h. eine Einkommensteuererklärung für 2011 gegenwärtig gar nicht mehr möglich ist?
Oder wird das so gehandhabt: 2010 und 2011: Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags im Mantelbogen; 2012-2015: Kreuz bei Einkommensteuererklärung + Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier geholfen würde, diesen Punkt verstehe ich auch nach intensivster Recherche nicht.
Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße
ich bitte um kurze Hilfe und entschuldige mich für meine Anfängerfragen - ich hätte eine große Unklarheit zum gesonderten Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags / Einkommensteuererklärung und deren Abgabefristen.
Ich möchte für die Jahre 2010-2015 Studienkosten geltend machen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag ist noch 7 Jahre rückwirkend möglich. Ich lese gerade, sobald ein ein Mal ein Verlustvortrag erfolgt, muss im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung beigebracht werden. Wie passt dies zusammen, wenn für die freiwillige Einkommensteuererklärung eine Verjährungsfrist von nur 4 Jahren gilt, d.h. eine Einkommensteuererklärung für 2011 gegenwärtig gar nicht mehr möglich ist?
Oder wird das so gehandhabt: 2010 und 2011: Kreuz bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags im Mantelbogen; 2012-2015: Kreuz bei Einkommensteuererklärung + Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier geholfen würde, diesen Punkt verstehe ich auch nach intensivster Recherche nicht.
Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße
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