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Verlustbescheinigung - KAP

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    Verlustbescheinigung - KAP

    ​Ich habe für 2016 eine Verlustbescheinigung ( Verlusttopf Sonstiges) beantragt.
    Ich habe für 2016 Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben.

    Ich gehe also wie folgt in der Anlage KAP (Basis manuelles Formular 2015) vor:

    Zeile 7 inländische Zinserträge
    Zeile 10 Betrag aus der Verlustbescheinigung
    Zeile 12 Eur 801 eintragen
    Zeile 15 Ausländische Zinserträge

    Und jetzt meine Frage:
    Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ? Möchte natürlich, dass die Verlustbescheinigung auch für Betrag aus Zeile 15 gilt.
    Wo muss ich in den Folgejahren etwas eintragen, da die Verlustbescheinigung so hoch ist, dass sie für mehrere Jahre reicht oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?
    Zuletzt geändert von senza parole; 02.12.2016, 02:16.

    #2
    AW: Verlustbescheinigung - KAP

    Warte doch erst einmal Deine Steuerbescheinigung / Verlustbescheinigung ab. Da steht drinnen, in welchen Zeilen was hineingehört.´

    In den Folgejahren ist nichts einzutragen, ein eventueller verbleibender Verlust wird per Bescheid festgestellt und automatisch berücksichtigt, eine Eintragungsmöglichkeit dafür gibt es nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Verlustbescheinigung - KAP

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Das mit dem Abwarten kann man sicher machen, nur "weiß" die Verlustbescheinigung ja nicht was für positive Erträge ich habe, sprich ob dem inländischen Steuerabzug unterlegen oder nicht und ich möchte sicherstellen, dass beide berücksichtigt werden.

      P.s. Muss nicht in den Folgejahren Zeile 80 im Mantelbogen angeklickt werden ?

      Gruß

      Senza Parole

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        #4
        AW: Verlustbescheinigung - KAP

        Zeile 80 ist richtig, hatte ich vergessen.

        Die Steuerbescheinigung und die Verlustbescheinigung sind letztlich ein gemeinsames Formular. Die Bank rechnet das Alles aus und erst WENN dann ein Verlust übrig bleibt, wird dieser ausgewiesen, da die Verlustbescheinigung beantragt hast. Beantwortet das Deine Frage ? Ich verstehe sie ehrlich gesagt nicht ganz.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Verlustbescheinigung - KAP

          Ok, dann werde ich etwas ausholen.
          Die Verlustbescheinigung werde ich von Flatex (Onlinebroker) bekommen (Verlusttopf Sonstiges)
          Die Steuerbescheinigungen werden ich von verschiedenen anderen Banken mit positiven Zinserträgen bekommen. Es werden welche sein, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben. Siehe auch mein ersten Beitrag.
          Um die Abgeltungssteuer zu verrechnen mache ich die ganze Übung.

          Nun nochmal die Frage. In welche Zeilen muss ich die Daten aus der Verlustbescheinigung eintragen, da ich unterschiedliche Erträge habe ? Zeile 10 sicherlich auf jeden Fall.

          Gruß

          Senza Parole

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            #6
            AW: Verlustbescheinigung - KAP

            Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ?
            Ob ein Verlust in Zeile 10 oder 17 (bei Aktienverlusten Zeile 11 oder 18) einzutragen ist, hängt davon ab, ob die jeweiligen Kapitalerträge grundsätzlich dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben oder nicht.

            Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind in den Zeilen 16 bis 23 zu erklären. Doppelt geht jedenfalls nicht!

            Die richtigen Zeilen sollten sich, worauf schon hingewiesen wurde, aus der Verlustbescheinigung ergeben.

            Falls das Finanzamt unterm Strich tatsächlich einen vortragsfähigen Verlust per Bescheid feststellt, lässt sich dieser bei den meisten Steuerprogrammen im Folgejahr in einem Formular Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung eintragen. Solche Angaben dienen aber nur der unverbindlichen Steuervorausberechnung und werden nicht an das Finanzamt übertragen. Die Angabe ist deshalb nur für den Steuerpflichtigen selbst interessant.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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