Ich habe für 2016 eine Verlustbescheinigung ( Verlusttopf Sonstiges) beantragt.
Ich habe für 2016 Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben.
Ich gehe also wie folgt in der Anlage KAP (Basis manuelles Formular 2015) vor:
Zeile 7 inländische Zinserträge
Zeile 10 Betrag aus der Verlustbescheinigung
Zeile 12 Eur 801 eintragen
Zeile 15 Ausländische Zinserträge
Und jetzt meine Frage:
Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ? Möchte natürlich, dass die Verlustbescheinigung auch für Betrag aus Zeile 15 gilt.
Wo muss ich in den Folgejahren etwas eintragen, da die Verlustbescheinigung so hoch ist, dass sie für mehrere Jahre reicht oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?
Ich habe für 2016 Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben.
Ich gehe also wie folgt in der Anlage KAP (Basis manuelles Formular 2015) vor:
Zeile 7 inländische Zinserträge
Zeile 10 Betrag aus der Verlustbescheinigung
Zeile 12 Eur 801 eintragen
Zeile 15 Ausländische Zinserträge
Und jetzt meine Frage:
Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ? Möchte natürlich, dass die Verlustbescheinigung auch für Betrag aus Zeile 15 gilt.
Wo muss ich in den Folgejahren etwas eintragen, da die Verlustbescheinigung so hoch ist, dass sie für mehrere Jahre reicht oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?
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