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Übertragung Kinderfreibetrag bei Wechselmodell möglich?

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    Übertragung Kinderfreibetrag bei Wechselmodell möglich?

    Hallo zusammen,

    mein Mann und ich leben seit 08/2015 getrennt. Unser Kind wird zu 50% vom Vater und zu 50% von mir betreut. Der Vater erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Das Kindergeld geht bei mir ein. Steuerlich wäre es günstiger, wenn ich den vollen Kinderfreibetrag bekommen könnte. Ist es möglich in dieser Konstellation, den Kinderfreibetrag ganz auf mich zu übertragen?

    Wäre prima, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke!

    #2
    AW: Übertragung Kinderfreibetrag bei Wechselmodell möglich?

    Deine Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun!

    Steuerberatung, wie du sie wünscht, kann und darf das Forum nicht leisten.

    Die gesetzlichen Regelungen zur Übertragung des Kinderfreibetrags enthält § 32 Abs. 4 EStG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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