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Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

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    Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

    Hallo,

    ich bekomme als GF einer GbR eine Vergütung von 200,- € p.a.
    Wie verbuche ich die bei der GbR? (EÜR)
    Wo muss ich diese Einnahme in meiner Erklärung angeben

    #2
    AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

    Zitat von hw_aus_s Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bekomme als GF einer GbR eine Vergütung von 200,- € p.a.
    Wie verbuche ich die bei der GbR? (EÜR)
    Wo muss ich diese Einnahme in meiner Erklärung angeben
    Kommt zuerst mal darauf an, ob der GF wie ein Selbständiger anzusehen ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

      Hallo Roland,
      nein, ich bin hauptberuflich sozialversicherungspflichtig angestellt.
      Mache das seit einem Jahr nebenbei und möchte mir meine, von der GbR beschlossene Aufwandsentschädigung nun ausbezahlen.
      Nächstes Jahr mache ich das noch zusätzlich bei einer GbR (Solaranlage).

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        #4
        AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

        Zitat von hw_aus_s Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ...............Wo muss ich diese Einnahme in meiner Erklärung angeben
        Hallo hw_aus_s,

        du musst doch eine Feststellungserklärung für die GbR erstellen und der Gewinn/Verlust der auf dich entfällt in deine Einkommensteuererklärung in die Anlage G oder S.

        Tschüß

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          #5
          AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo hw_aus_s,

          du mußt doch eine Feststellungserklärung für die GbR erstellen ...

          Tschüß
          Genau deshalb hat er ja gefragt, wo er seine Vergütungen - bei der GbR - eintragen soll. Es sieht so aus, als ob der Fragesteller in der GbR wie ein Selbständiger anzusehen ist, seine Vergütungen also steuerrechtlich den Gewinn der GbR nicht mindern (dürfen).
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Genau deshalb hat er ja gefragt, wo er seine Vergütungen - bei der GbR - eintragen soll. Es sieht so aus, als ob der Fragesteller in der GbR wie ein Selbständiger anzusehen ist, seine Vergütungen also steuerrechtlich den Gewinn der GbR nicht mindern (dürfen).
            Hallo Roland,
            genau das sind die sich ergebenden Fragen!
            Das mit der Feststellungserklärung ist mir bekannt.
            Die Frage, ob meine per Beschluss gefasste Aufwandsentschädigung den Gewinn der GbR reduziert wäre das eine.
            Das andere, wo ich diese Einnahme in meiner Steurerklärung aufführen muss.

            Oder wäre es möglich, dass ich über eine 2. GbR meiner Frau an die Solar-GbR eine Rechnung über "Kosten für die Geschäftsführung" schreibe?
            Beide GbR's sind Ust- pflichtig, das dürfte aber dabei gar keine Rolle spielen.

            Wie geschrieben, ich mache das nebenbei, hauptberuflich bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

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              #7
              AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

              Hallo hw_aus_s,

              und was sagt denn der Steuerberater deines Vertrauens dazu ?

              Hier sind wir wieder am Problem Ausfüllhilfe oder steuerliche Frage.

              Tschüß

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                #8
                AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

                Wenn es um Ausfüllhilfe geht, bietet die Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung auf Seite 2 in den Zeilen 5 und 6 Möglichkeiten, Beträge abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

                  Hallo Charlie,

                  späte Antwort.
                  Da ich gar kein Gesellschafter der GbR bin kann ich meinen Aufwand, bzw. Ertrag auch nicht im Feststellungsbescheid angeben.
                  Aber trotzdem Danke.
                  Ich habe das inzwischen so geregelt, dass meine Frau im Namen Ihrer Firma der Solar-GbR Buchführungkosten in Rechnung stellt und dieser Umsatz wiederum bei meiner Frau als Einnahme erscheint.
                  Müssen wir dann zwar versteuern, aber so ist es halt'.

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                    #10
                    AW: Vergütung als GbR - Geschäftsührer -> wo angeben?

                    Natürlich musst du es versteuern, wieso auch nicht ? Wäre aber nett gewesen, wenn Du gleich gesagt hättest, dass Du kein Gesellschafter der GbR bist. dann wäre man nicht auf den falschen Dampfer gekommen und hätte sich fast alle Antworten sparen können.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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