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Umzugskosten bei zweifachem Umzug

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    Umzugskosten bei zweifachem Umzug

    Hallo zusammen,

    ich bin im Steuerjahr 2012 zweimal umgezogen:

    Das erste Mal berufsbedingt (erster Arbeitgeber) in eine Wohnung zur Zwischenmiete, da ich aufgrund der weiten Entfernung meiner vorherigen Wohnung leider nicht adhoc eine vernünfige Wohnung finden konnte. Die vorherige Wohnung war die Wohnung meiner Eltern. Hier müsste die Umzugskostenpauschale i.H.v. 136 EUR greifen.
    Das zweite Mal in die endgültige Wohnung innerhalb derselben Stadt (gleicher Arbeitgeber).

    Frage an dieser Stelle:
    Da die Wohnung zur Zwischenmiete nur provisorisch war und ich nach vier Monate in die "richtige" Wohnung gezogen bin, ist es trotzdem möglich hier die Umzugskostenpauschale für Ledige i.H.v. 659 EUR zu erhalten?

    Danke für Eure Hilfe. Viele Grüße
    Monika

    #2
    AW: Umzugskosten bei zweifachem Umzug

    Hallo Monika2209,

    du hast offensichtlich kein ELSTER-Problem.
    Steuerliche Beratung kann und darf dieses Forum nicht leisten, auch wenn die Ausfüllhilfe manchmal schon in Grauzonen stößt.

    Du kannst natürlich auch mal deine Sachbearbeiter beim Finanzamt fragen, der muss deinen Fall ja veranlagen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umzugskosten bei zweifachem Umzug

      ich würde sagen nein, da der 2. Umzug nicht mehr beruflich veranlasst war (erhebliche Fahrzeitverkürzung oder neuer Job).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskosten bei zweifachem Umzug

        H 9.9 EStH:

        Zwischenumzug
        Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet regelmäßig mit dem
        Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Die Aufwendungen für
        die Einlagerung von Möbeln für die Zeit vom Bezug dieser Wohnung bis
        zur Fertigstellung eines Wohnhauses am oder in der Nähe vom neuen
        Arbeitsort sind daher keine Werbungskosten (>BFH vom 21.9.2000 –
        BStBl 2001 II S. 70).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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