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Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Stimme dem Rüsseltier vollkommen zu. Wo ich einen falschen Begriff verwandt habe, verstehe ich aber nicht. Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt, aber AM 01.07.2015 einen Umsatz von 8.800 € erwarten heißt für mich, dass ich an DEM Tag schätze, was noch auf mich zukommt.
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
§ 19 Abs. 1 S. 1 greift immer, wenn die in diesem Satz erwähnte Voraussetzung erfüllt ist. Wer also mit dem Umsatz unter 17.500 Euro liegt ist im nächsten Jahr grundsätzlich Kleinunternehmer. Andernfalls müsste optiert werden. Die Kleinunternehmerregelung muss also nie beantragt werden!
Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der Umsatz im laufenden Jahr zu schätzen. Liegt der aufs Jahr hochgerechnet über 17.500 dann ist die Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen. Picard777 hat also einen falschen Begriff verwendet, aber ansonsten hat er vollkommen recht.
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Hallo Ronald_Fe,
bist du da ganz sicher wenn ich mir § 1 Abs.1 Nr.1 anschaue und § 18 Abs. 1 UStG ist das doch die Grundsatzregelung und der § 19 die spezielle Ausnahme.
Im Übrigen wird man nicht automatisch zum Kleinunternehmer sondern muß dies beantragen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Nö, beantragen muß man dies nicht. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist insofern nicht als Antrag zu sehen, eher ein Hinweis, daß man - voraussichtlich - Kleinunternehmer ist und - voraussichtlich - keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen wird. Erst mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wird der Status festgestellt und ggf. rückwirkend korrigiert.
Man wird übrigens immer automatisch Kleinunternehmer, wenn man die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt und auf die Anwendung dieser Regelung nicht verzichtet.
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Bitte nicht die Begriffsbestimmungen der einzelnen Steuerarten durcheinander werfen.
Kleinunternehmer kennt nur das Umsatzsteuergesetz.
Einkünfte ist ein Begriff aus der Einkommensteuer und versteht sich als die um die WK/BA gekürzten Einnahmen.
Kann mich daher nur dem Rat von holzgoe anschließen: Im ersten Jahr (oder besser noch vor Aufnahme der Tätigkeit) zum Steuerberater und erst dann selber machen, wenn man in der Materie durchblickt.
Edit: Ups, da haben sich ja beim Schreiben schon zwei dazwischen geschoben *g*
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Ich habe die Befürchtung, dass Du Dich mal ganz schnell schon jetzt mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens zusammensetzen solltest. Gerade im Erstjahr kann man viele Sachen mit Dauerwirkung falsch machen und Du bringst offensichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.
Ich befürchte, dass Du nämlich KEIN Kleinunternehmer bist:
Es kommt auf die EinNAHMEN, d.h. VOR Abzug der Ausgaben an. Im Erstjahr ist aber die 17.500 €-Grenze maßgebend, d.h. wenn Du z.B. bei einem angenommenen Betriebsbeginn am 01.07.2015 die Steuererklärungen 2015 machst und am 01.07.2015 einen Umsatz von z.B. von 8.800 € in der zweiten Jahreshälfte erwartest, bist Du schon dabei und KEIN Kleinunternehmer mehr, da der Umsatz auf einen Jahresumsatz hochzurechnen ist, d.h. 8.800 € x 2 = 17.600 €.
AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Zunächst mal liebe Dank für die schnelle Antwort.
Ja da gebe Ich dir Recht. Werde das in Zukunft auch professionell machen lassen.
Die Rechnungen habe Ich als Kleinunternehmer geschrieben, da zu Beginn noch nicht ersichtlich war, wieviel Gewinn Ich erziele.
Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Hallo und bereits jetzt schonmal Danke für jede Art der Hilfe
Ich wollte mich dieses Jahr zum ersten mal mit meiner Steuererklärung selbst auseinandersetzen (allerdings glaube Ich, dass ich dies ab nächstes Jahr in professionelle Hände gebe). Aber dieses eine mal möchte ich es versuchen.
Nun meine Fragen:
- Als Freiberufler mit einem Einkommen über 17.500€ aber unter 50.000 € (also Kleinunternehmer) bin Ich mir nicht genau sicher, welche Formulare ich nun alles ausfüllen muss. Wer kann mir hier helfen?
- Außerdem habe ich eine Frage bzgl. meiner Ausgaben. Wo genau trage ich diese ein? Ich lease ein Auto (welches ausschließlich geschäftliche Zwecke erfüllt) und habe dementsprechend Spritkosten (Also Leasingrate + Spritkosten). Desweiteren habe ich Materialien bezogen, welche Ich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötige. Wo genau trage Ich dies ein?
Bereits jetzt schonmal ein großes Dankeschön für jede Hilfe und eine Entschuldigung, falls das Thema bereits schonmal irgendwo beantwortet wurde. Kann gerne dahin verschoben werden (habe leider keinen passenden Thread gefunden).
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