AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Stimmt, da war ich zu "volkstümlich", weil ich dachte, das wäre etwas besser verständlich und stimmt -meist- überein - aber natürlich nicht immer
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Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
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AW: Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenWo ich einen falschen Begriff verwandt habe, verstehe ich aber nicht
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenBitte nicht die Begriffsbestimmungen der einzelnen Steuerarten durcheinander werfen
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenEdit: Ups, da haben sich ja beim Schreiben schon zwei dazwischen geschoben *g*
Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenEinNAHMEN
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Stimme dem Rüsseltier vollkommen zu. Wo ich einen falschen Begriff verwandt habe, verstehe ich aber nicht. Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt, aber AM 01.07.2015 einen Umsatz von 8.800 € erwarten heißt für mich, dass ich an DEM Tag schätze, was noch auf mich zukommt.
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§ 19 Abs. 1 S. 1 greift immer, wenn die in diesem Satz erwähnte Voraussetzung erfüllt ist. Wer also mit dem Umsatz unter 17.500 Euro liegt ist im nächsten Jahr grundsätzlich Kleinunternehmer. Andernfalls müsste optiert werden. Die Kleinunternehmerregelung muss also nie beantragt werden!
Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der Umsatz im laufenden Jahr zu schätzen. Liegt der aufs Jahr hochgerechnet über 17.500 dann ist die Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen. Picard777 hat also einen falschen Begriff verwendet, aber ansonsten hat er vollkommen recht.
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Hallo Ronald_Fe,
bist du da ganz sicher wenn ich mir § 1 Abs.1 Nr.1 anschaue und § 18 Abs. 1 UStG ist das doch die Grundsatzregelung und der § 19 die spezielle Ausnahme.
Tschüß
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenIm Übrigen wird man nicht automatisch zum Kleinunternehmer sondern muß dies beantragen (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Man wird übrigens immer automatisch Kleinunternehmer, wenn man die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt und auf die Anwendung dieser Regelung nicht verzichtet.
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Bitte nicht die Begriffsbestimmungen der einzelnen Steuerarten durcheinander werfen.
Kleinunternehmer kennt nur das Umsatzsteuergesetz.
Einkünfte ist ein Begriff aus der Einkommensteuer und versteht sich als die um die WK/BA gekürzten Einnahmen.
Kann mich daher nur dem Rat von holzgoe anschließen: Im ersten Jahr (oder besser noch vor Aufnahme der Tätigkeit) zum Steuerberater und erst dann selber machen, wenn man in der Materie durchblickt.
Edit: Ups, da haben sich ja beim Schreiben schon zwei dazwischen geschoben *g*Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.12.2016, 08:01.
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Ich habe die Befürchtung, dass Du Dich mal ganz schnell schon jetzt mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens zusammensetzen solltest. Gerade im Erstjahr kann man viele Sachen mit Dauerwirkung falsch machen und Du bringst offensichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.
Ich befürchte, dass Du nämlich KEIN Kleinunternehmer bist:
Es kommt auf die EinNAHMEN, d.h. VOR Abzug der Ausgaben an. Im Erstjahr ist aber die 17.500 €-Grenze maßgebend, d.h. wenn Du z.B. bei einem angenommenen Betriebsbeginn am 01.07.2015 die Steuererklärungen 2015 machst und am 01.07.2015 einen Umsatz von z.B. von 8.800 € in der zweiten Jahreshälfte erwartest, bist Du schon dabei und KEIN Kleinunternehmer mehr, da der Umsatz auf einen Jahresumsatz hochzurechnen ist, d.h. 8.800 € x 2 = 17.600 €.
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Zunächst mal liebe Dank für die schnelle Antwort.
Ja da gebe Ich dir Recht. Werde das in Zukunft auch professionell machen lassen.
Die Rechnungen habe Ich als Kleinunternehmer geschrieben, da zu Beginn noch nicht ersichtlich war, wieviel Gewinn Ich erziele.
Danke dir auf jeden Fall schon einmal.
Liebe Grüße
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Hallo Moe44,
also meistens wird geraten es umgekehrt zu machen -> zuerst durch professionelle Kräfte und wenn man weiß wie der Hase läuft, macht man es selbst.
Grundsätzlich bist du nicht automatisch Kleinunternehmer, wie hast du deine Rechnungen geschrieben ?
Du benötigst für die Einkommensteuer den Hauptvordruck, die Anlage S für deinen Gewinn/Verlust und die Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen.
Deine Frage bezüglich der Ausgaben klärt sich, wenn du dir mal das separate Formular Einnahmenüberschussrechnung anschaust.
Eine Umsatzsteuererklärung müssen auch Kleinunternehmer ausfüllen zwecks Prüfung der Voraussetzungen.
Tschüß
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Freiberufler über 17.500€ Einkommenssteuererklärung
Hallo und bereits jetzt schonmal Danke für jede Art der Hilfe
Ich wollte mich dieses Jahr zum ersten mal mit meiner Steuererklärung selbst auseinandersetzen (allerdings glaube Ich, dass ich dies ab nächstes Jahr in professionelle Hände gebe). Aber dieses eine mal möchte ich es versuchen.
Nun meine Fragen:
- Als Freiberufler mit einem Einkommen über 17.500€ aber unter 50.000 € (also Kleinunternehmer) bin Ich mir nicht genau sicher, welche Formulare ich nun alles ausfüllen muss. Wer kann mir hier helfen?
- Außerdem habe ich eine Frage bzgl. meiner Ausgaben. Wo genau trage ich diese ein? Ich lease ein Auto (welches ausschließlich geschäftliche Zwecke erfüllt) und habe dementsprechend Spritkosten (Also Leasingrate + Spritkosten). Desweiteren habe ich Materialien bezogen, welche Ich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötige. Wo genau trage Ich dies ein?
Bereits jetzt schonmal ein großes Dankeschön für jede Hilfe und eine Entschuldigung, falls das Thema bereits schonmal irgendwo beantwortet wurde. Kann gerne dahin verschoben werden (habe leider keinen passenden Thread gefunden).
Liebe Grüße
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