Hallo!
Ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen und ich habe es in meiner Steuererklärung abgesetzt. Ich habe sogar einen Brief von meinem neuen Arbeitgeber hinzugefügt, in dem steht, dass er keine Umzugskosten übernommen hat. Da ich innerhalb von 5 Jahren 2 Mal aus beruflichen Gründen umgezogen bin, habe ich auch diesen 50 % Zuschlag genannt.
Es wurden keine Umzugskosten bezahlt. Die Antwort lautet:
Ein Häufigkeitszuschlag von 50% der Pauschalvergütung bei weiteren Umzügen innerhalb von 5 Jahren kann lediglich bei Zusage der Umzugskostenvergütung nach §§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 oder Abs. 2 Nr. 1 Bundesumzugskostengesetz gewährt werden. Aufgrund fehlender Voraussetzung kommt dies nicht zum Tragen.
Pauschale Umzugskosten könnten neben den tatsächlich Entstandenen Kosten nicht gelten gemacht werden.
Kann mir jemand helfen und erklären, warum eigentlich die Umzugskosten nicht bezahlt wurden?
Vielen Dank im Voraus!
María
Ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen umgezogen und ich habe es in meiner Steuererklärung abgesetzt. Ich habe sogar einen Brief von meinem neuen Arbeitgeber hinzugefügt, in dem steht, dass er keine Umzugskosten übernommen hat. Da ich innerhalb von 5 Jahren 2 Mal aus beruflichen Gründen umgezogen bin, habe ich auch diesen 50 % Zuschlag genannt.
Es wurden keine Umzugskosten bezahlt. Die Antwort lautet:
Ein Häufigkeitszuschlag von 50% der Pauschalvergütung bei weiteren Umzügen innerhalb von 5 Jahren kann lediglich bei Zusage der Umzugskostenvergütung nach §§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 oder Abs. 2 Nr. 1 Bundesumzugskostengesetz gewährt werden. Aufgrund fehlender Voraussetzung kommt dies nicht zum Tragen.
Pauschale Umzugskosten könnten neben den tatsächlich Entstandenen Kosten nicht gelten gemacht werden.
Kann mir jemand helfen und erklären, warum eigentlich die Umzugskosten nicht bezahlt wurden?
Vielen Dank im Voraus!
María
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