Hallo zusammen,
nach der Scheidung besteht der halbe Kindergeldanspruch, den man in der Steuererklärung auch angeben muss.
Das Kindergeld wird aber vollständig an den Ex-Partner ausbezahlt, bei dem die Kinder leben.
Nach der Günstigerprüfung wird festgestellt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist und das (halbe) Kindergeld, das man gar nicht erhalten hat, wird zur Steuer dazugerechnet.
Die Kinder sind volljährig (unter 25) und in Ausbildung und verdienen alle so viel, dass kein Unterhalt bezahlt werden muss.
Muss ich beim Ex-Partner das halbe Kindergeld einfordern? Das möchte ich aber eigentlich nicht. Gibt es keine andere Möglichkeit, diese Kindergeldrückzahlung zu vermeiden?
Oder wo ist der Denkfehler? Habe das dumpfe Gefühl, dass ich da zuviel zahle...
Danke für Eure Hilfe
nach der Scheidung besteht der halbe Kindergeldanspruch, den man in der Steuererklärung auch angeben muss.
Das Kindergeld wird aber vollständig an den Ex-Partner ausbezahlt, bei dem die Kinder leben.
Nach der Günstigerprüfung wird festgestellt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist und das (halbe) Kindergeld, das man gar nicht erhalten hat, wird zur Steuer dazugerechnet.
Die Kinder sind volljährig (unter 25) und in Ausbildung und verdienen alle so viel, dass kein Unterhalt bezahlt werden muss.
Muss ich beim Ex-Partner das halbe Kindergeld einfordern? Das möchte ich aber eigentlich nicht. Gibt es keine andere Möglichkeit, diese Kindergeldrückzahlung zu vermeiden?
Oder wo ist der Denkfehler? Habe das dumpfe Gefühl, dass ich da zuviel zahle...
Danke für Eure Hilfe
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