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Steuererklärung Student nach Ausbildung

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    Steuererklärung Student nach Ausbildung

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr mein Studium beendet und will nun für meine Studienjahre meine Steuererklärung einreichen,
    allerdings habe ich eine Frage zum Jahr 2012. In diesem Jahr habe ich im Juli meine Ausbildung beendet. Danach war
    ich bin Ende August arbeitlos gemeldet und habe ALG1 empfangen. Ab September war ich dann Student.
    Ich habe aktuell die Anlage N zweimal in die Steuererklärung eingefügt. Einmal entsprechend für die Ausbildungszeit
    und einmal für das Studium ausgefüllt. Ist das soweit richtig?
    Meine Frage ist nun auch wo ich das ALG1 eintrage. In die Zeile 29 der Anlage N meiner Ausbildungszeit?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Steuererklärung Student nach Ausbildung

    Pro Person und Jahr nur EINE Anlage N, da gehört Alles rein. Zeile 29 der Anlage N für ALG 1 ist richtig.

    Habe ich das richtig verstanden ? In 2012 Ende einer ABGESCHLOSSENEN Ausbildung und Beginn eines Studiums ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung Student nach Ausbildung

      Genau, im Juli 2012 wurde die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und im September begann das Studium.

      Das heißt ich Trage die Beträge aus der Ausbildung in die Lohnsteuerbescheinigung ein. Das ALG1 unter Zeile 29 und meine
      Aufwendungen als Student setze ich als Werbungskosten ab, während die Aufwendungen der Ausbildung noch Sonderausgaben sind.

      Wie trenne ich dann meine Fahrtkosten?
      Während der Ausbildung hatte ich neben der normalen Fahrt zum Ausbildungsort einmal pro Woche außwärts Berufsschule.
      Die Fahrt zum Ausbildungsort fällt unter die Pendlerpauschale und die zur Berufsschule unter Dienstreise.
      Später im Studium, da noch 2012, kann ich die Fahrten doch auch als Dienstreisenpauschale angeben.
      Ich füge dann entsprechend die Kosten zum Ausbildungsort unter Anlage N Zeile 36 ein.
      Aber wo kommen die die Kosten für die Fahrt zur Berufsschule hin und muss ich sie trennen von denen für die Universität?
      Oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung Student nach Ausbildung

        Hallo,
        hast du während deiner Erstausbildung Geld verdient(z.Bsp. Lehrvertrag)
        sind das keine Sonderausgaben sondern Werbungskosten.
        Siehe hier
        https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...-absetzen.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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