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Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

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    Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

    Hallo liebe Forenmitglieder,
    Ich bin ehemaliger (FWDL) Freiwilliger Wehrdienstleistender. Ich war bei der Bundeswehr bis 07/2016 aktuell bin ich student. Meine Frage lautet wie folgt, ist es möglich als Freiwillig Wehrdienstleitender die Fahrtkosten erstattet zu bekommen? Die Frage erübrigt sich, da seit ungefähr 2 Jahren auch die FWDL der Bundeswehr Steuern zahlen. Das Problem ist, in der Regel zahlen FWDL weniger Steuern als sie tatsächlich müssten (Zulagen, etc.), so auch bei mir.
    Das Problem was ich eventuell hier sehe ist, dass die Bundeswehr den FWDL eine Deutsche Bahn Karte ausstellt mit der man kostenlos die Bahn benutzen kann, zu mindestens bis zum nächstgelegenen Bahnhof. Kennt sich einer in diesem Bereich aus, kann ich trotzdem die Entfernung von meinem zu Hause aus zur Dienststelle angeben (150km), da ich dann sogar Steuern erstattet bekomme? (Ich bin fast nur mit meinem KFZ zum Dienst gefahren)

    Ein weiteres Anliegen, welches mir ebenso wichtig erscheint ist, dass ich seit 10/2016 Student bin, kann man hier auch eventuell etwas absetzten in der Steuererklärung?

    Vielen Dank im Voraus, ich wünsche frohe Festtage.

    #2
    AW: Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

    Zitat von Efe-43 Beitrag anzeigen
    ist es möglich als Freiwillig Wehrdienstleitender die Fahrtkosten erstattet zu bekommen?
    Wer sollte die Dir erstatten? Das Finanzamt erstattet jedenfalls Fahrtkosten nicht.

    Zitat von Efe-43 Beitrag anzeigen
    Die Frage erübrigt sich
    Genau

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      #3
      AW: Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

      [QUOTE=L. E. Fant;220250]Wer sollte die Dir erstatten? Das Finanzamt erstattet jedenfalls Fahrtkosten nicht.

      Gemeint ist steuerlich absetzen.

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        #4
        AW: Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

        [QUOTE=Efe-43;220251]
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wer sollte die Dir erstatten? Das Finanzamt erstattet jedenfalls Fahrtkosten nicht.

        Gemeint ist steuerlich absetzen.

        Meine Meinung: steuerlich absetzen ist möglich. Es gibt Infos im Internet: Merkblatt Soldaten

        Kommentar


          #5
          AW: Bundeswehr - Fahrtkosten (FWDL)

          Zitat von Efe-43 Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Forenmitglieder,
          ........... Kennt sich einer in diesem Bereich aus, kann ich trotzdem die Entfernung von meinem zu Hause aus zur Dienststelle angeben (150km), da ich dann sogar Steuern erstattet bekomme? (Ich bin fast nur mit meinem KFZ zum Dienst gefahren)

          Ein weiteres Anliegen, welches mir ebenso wichtig erscheint ist, dass ich seit 10/2016 Student bin, kann man hier auch eventuell etwas absetzten in der Steuererklärung?

          Vielen Dank im Voraus, ich wünsche frohe Festtage.

          Hallo Efe-43,

          du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wenn du mit dem Kfz gefahren bist kannst du die jeweiligen Tage Fahrten Wohnung - Dienststelle mit der einfachen Entfernung mal 0,30 Euro ansetzen.
          Am besten kennt sich natürlich ein Vertreter der steuerberatenden Berufe aus, denn Steuerberatung kann und darf dieses Forum hier nicht leisten.

          Tschüß

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