Hallo,
ich versuche gerade meine erste Steuererklärung zu machen.
Meine Frau und ich haben die letzten Jahre studiert und nun habe ich dieses Jahr endlich was verdient. Nun kann man ja die Kosten des Studiums als Verlustvortrag anhäufen und vom ersten gehalt die Steuern dadurch reduzieren.
Einen Minijob, der pauschal vom Arbeitgeben versteuert wird, muss man nicht in der Steuererklärung angeben. Meine Frau hat allerdings auch 5 Monate einen Nebenjob gehabt, in dem sie als Werkstudent engemeldet war. Weiß jemand, wie es mit einem Job als Werkstudent aussieht? Muss man den angeben oder nicht?
Vielen Dank schon einmal!
ich versuche gerade meine erste Steuererklärung zu machen.
Meine Frau und ich haben die letzten Jahre studiert und nun habe ich dieses Jahr endlich was verdient. Nun kann man ja die Kosten des Studiums als Verlustvortrag anhäufen und vom ersten gehalt die Steuern dadurch reduzieren.
Einen Minijob, der pauschal vom Arbeitgeben versteuert wird, muss man nicht in der Steuererklärung angeben. Meine Frau hat allerdings auch 5 Monate einen Nebenjob gehabt, in dem sie als Werkstudent engemeldet war. Weiß jemand, wie es mit einem Job als Werkstudent aussieht? Muss man den angeben oder nicht?
Vielen Dank schon einmal!
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