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nebenjob als Werkstudent angeben?

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    nebenjob als Werkstudent angeben?

    Hallo,
    ich versuche gerade meine erste Steuererklärung zu machen.
    Meine Frau und ich haben die letzten Jahre studiert und nun habe ich dieses Jahr endlich was verdient. Nun kann man ja die Kosten des Studiums als Verlustvortrag anhäufen und vom ersten gehalt die Steuern dadurch reduzieren.
    Einen Minijob, der pauschal vom Arbeitgeben versteuert wird, muss man nicht in der Steuererklärung angeben. Meine Frau hat allerdings auch 5 Monate einen Nebenjob gehabt, in dem sie als Werkstudent engemeldet war. Weiß jemand, wie es mit einem Job als Werkstudent aussieht? Muss man den angeben oder nicht?

    Vielen Dank schon einmal!

    #2
    AW: nebenjob als Werkstudent angeben?

    Hallo annilo,

    ich weiß ja nicht, was du hier im Unterforum für Arbeitgeber machst, aber grundsätzlich gehört ein pauschal besteuerter Minijob nicht in die Steuererklärung hast du richtig erkannt.

    Was deinen Nebenjob deiner Frau angeht, kannst du doch am besten beurteilen -> wurde er über Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet oder auch pauschal besteuert ?
    Lohnsteuerbescheinigungen kommen in die Anlage N der Steuererklärung.

    Tschüß

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