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Student und Teilzeit

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    Student und Teilzeit

    Hallo Liebe Community,

    ich versuche soeben meine erste Steuererklärung für 2015 zu bearbeiten.
    Ich bin Student und habe eine Tätigkeit in Teilzeit angenommen.

    Ich habe da ich auch noch Halbwaisenrente beziehe nun folgende Anlagen gewählt:

    Mantelbogen, Anlage N und Anlage R.

    Wo trage ich nun meine Tätigkeit als Student ein? Ich liege Jährlich unter dem Freibetrag und würde gerne dementsprechend eine Steuererklärung machen.
    Muss ich als Beleg meine Immatrik.besch. mitsenden oder weiß das Finanzamt bescheid das ich Studiere?

    Ich finde nämlich absolut keine Möglichkeit mich als Student in den Bögen einzutragen.



    Vielen Dank!

    #2
    AW: Student und Teilzeit

    Wo trage ich nun meine Tätigkeit als Student ein?
    Wenn du Kosten des Studiums als Werbungskosten geltend machen willst, was das Finanzamt nur bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung akzeptiert, gehören diese Werbungskosten ebenfalls in die Anlage N.

    Muss ich als Beleg meine Immatrikulationsbescheinigung mitsenden?
    Das solltest du tun!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.12.2016, 13:53.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Student und Teilzeit

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn du Kosten des Studiums als Werbungskosten geltend machen willst, was das Finanzamt nur bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung akzeptiert, gehören diese Werbungskosten ebenfalls in die Anlage N.



      Das solltest du tun!

      Hallo,

      ja ich besitze schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Kann ich diese irgendwo erwähnen oder soll ich eine Zeugniskopie als Beleg zusenden?


      Danke für die rasche Antwort!

      Kommentar


        #4
        AW: Student und Teilzeit

        Kann ich diese irgendwo erwähnen oder soll ich eine Zeugniskopie als Beleg zusenden?
        Eine Zeugniskopie ist m. E. einfacher, da muss man nicht extra etwas schreiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Student und Teilzeit

          Zitat von mixer Beitrag anzeigen
          Hallo Liebe Community,

          ...........................
          Ich finde nämlich absolut keine Möglichkeit mich als Student in den Bögen einzutragen.



          Vielen Dank!
          Hallo mixer,

          ein Student ist auch nur der Steuerpflichtige A.
          Aber Arbeitgeber bist du offensichtlich nicht -> und bist hier also falsch.
          Ich verschiebe dich mal.

          Tschüß

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