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Verlustvortrag: Ist die Zweitausbilung eine "Fortbildung" oder "Ausbildung"

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    Verlustvortrag: Ist die Zweitausbilung eine "Fortbildung" oder "Ausbildung"

    Guten Tag,
    ich möchte für das Jahr 2010 einen gesonderten Verlustfeststellungsantrag geltend machen, da ich in diesem Zeitraum ein Diplomstudium (FH) absolviert habe und seit mitte 2016 als Ingenieur arbeite.

    Ausbildung:
    - technische Berufsausbildung
    - Arbeit als Facharbeiter (für 6 Monate)
    - Erlangen der Fachhochschulreife
    - technisches Diplomstudium (FH, 8 Semester)
    - technisches Masterstudium (Fachhochschule, 3 Semester)
    - Beschäftigung als Ingenieur

    Frage 1: Handelt es sich bei meinem Diplomstudium und mein darauf aufbauendes Masterstudium um eine Fortbildung oder Ausbildung. Ich habe derzeit in meiner Steuersoftware tax 2011 angegeben, das Fortbildung mit inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis

    Frage 2: Erfüllt mein Diplomstudium und mein darauf aufbauendes Masterstudium die Kriterien der Zweitausbildung, so dass ich für das Diplom- und Masterstudium Werbungskosten im Rahmen des Steuervortrags geltend machen kann?

    Danke schon mal für alle Antworten!

    #2
    AW: Verlustvortrag: Ist die Zweitausbilung eine "Fortbildung" oder "Ausbildung"

    Du musst selbst wissen, ob deine technische Berufsausbildung zu einem Abschluss geführt hat (§ 9 Abs. 6 EStG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    Dann sind deine 2 Studiengänge nach Gesetzeslage jeweils eine Zweitausbildung, das Masterstudium ist es in jedem Fall.

    Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen allerdings nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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