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Verpflegungsmehraufwand bei langfristigem Kundeneinsatz

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    Verpflegungsmehraufwand bei langfristigem Kundeneinsatz

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Verpflegungsmehraufwand. Ich bin seit Juli 2015 als Zeitarbeitsnehmer bei einer IT-Firma eingesetzt. Ich konnte letztes Jahr (2015) 3 Monate Verpflegungsaufand absetzen. Kann ich das auch für dieses Jahr machen? bezieht sich die Dreimonatsfrist auf das Steuerjahr oder auf den Einsatzort?

    Danke im Voraus
    Viele Grüße

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand bei langfristigem Kundeneinsatz

    Die Frage betrifft das Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Das musst du entweder selbst nachlesen oder einen Steuerfachmann konsultieren. Zum Lesen kann ich dir etwas anbieten: § 9 Abs. 4 Satz 6 EStG bzw. das entsprechende Anwendungsschreiben des BMF.
    Steuerberatung ist hier im Forum nicht zulässig.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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