Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Verpflegungsmehraufwand. Ich bin seit Juli 2015 als Zeitarbeitsnehmer bei einer IT-Firma eingesetzt. Ich konnte letztes Jahr (2015) 3 Monate Verpflegungsaufand absetzen. Kann ich das auch für dieses Jahr machen? bezieht sich die Dreimonatsfrist auf das Steuerjahr oder auf den Einsatzort?
Danke im Voraus
Viele Grüße
ich habe eine Frage zum Thema Verpflegungsmehraufwand. Ich bin seit Juli 2015 als Zeitarbeitsnehmer bei einer IT-Firma eingesetzt. Ich konnte letztes Jahr (2015) 3 Monate Verpflegungsaufand absetzen. Kann ich das auch für dieses Jahr machen? bezieht sich die Dreimonatsfrist auf das Steuerjahr oder auf den Einsatzort?
Danke im Voraus
Viele Grüße
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