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Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

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    Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

    Hallo zusammen,

    Wenn das Kind im Oktober 2015 geboren wurde, das Kindergeld für 2015 erst im Jahr 2016 ausgezahlt wurde, gehört es auch in die StE für 2016, oder doch noch für 2015?

    Beim Elterngeld meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass das Geld in der StE für das Jahr anzugeben ist, in dem es tatsächlich ausgezahlt wurde. Wäre also in diesem Fall erst 2016. ist es beim Kindergeld genauso, oder anders?

    Gruß

    #2
    AW: Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

    Zitat von linch Beitrag anzeigen
    Wenn das Kind im Oktober 2015 geboren wurde, das Kindergeld für 2015 erst im Jahr 2016 ausgezahlt wurde, gehört es auch in die StE für 2016, oder doch noch für 2015?

    Beim Elterngeld meine ich irgendwo gelesen zu haben, daß das Geld in der StE für das Jahr anzugeben ist, in dem es tatsächlich ausgezahlt wurde. Wäre also in diesem Fall erst 2016. Ist es beim Kindergeld genauso, oder anders?
    Bezüglich Kindergeld ist der Anspruch einzutragen, nicht der Zufluß.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

        Hallo zusammen,
        und beim Elterngeld ist es auch so, dass es erst in dem Jahr wo es augezahlt wurde angegeben werden muss ? Also Steuerjahr 2017
        Wir sind am 26.12.16 Eltern geworden, Elterngeld wurde mir aber erst am März ausgezahlt, obwohl ich direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit genommen habe.

        Kindergeldnachzahlung kam auch im Januar für den Dezember mit. Gilt auch hier der Zeitpunkt des Zufluss ? Also erst Steuerjahr 2017 ?
        Anlage Kind muss ich ja den Anspruch eintragen (bei uns dann 50:50 da nicht verheiratet), aber irgendwo hab ich auch die Spalte gesehen wieveil Kindergeld gezahlt wurde.

        Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss aus ? Wo muss ich das bei der Steuererklärung meiner Freundin angeben ?

        Danke schon mal

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          #5
          AW: Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

          Zitat von Jockele Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,
          und beim Elterngeld ist es auch so, daß es erst in dem Jahr, wo es ausgezahlt wurde, angegeben werden muß? Also Steuerjahr 2017?
          Wir sind am 26.12.16 Eltern geworden, Elterngeld wurde mir aber erst am März ausgezahlt, obwohl ich direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit genommen habe.
          Ja.

          Zitat von Jockele Beitrag anzeigen
          Kindergeldnachzahlung kam auch im Januar für den Dezember mit. Gilt auch hier der Zeitpunkt des Zuflusses ? Also erst Steuerjahr 2017?
          Anlage Kind muß ich ja den Anspruch eintragen (bei uns dann 50:50 da nicht verheiratet).
          Siehe vorherige Antworten / Beiträge vom 02.01.2017. Lesen.

          Zitat von Jockele Beitrag anzeigen
          Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß aus? Wo muß ich das bei der Steuererklärung meiner Freundin angeben?
          Im Jahr des Zuflusses.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Kindergeld nachträglich ausgezahlt, welche Steuererklärung?

            Zitat von Jockele Beitrag anzeigen
            und beim Elterngeld ist es auch so, dass es erst in dem Jahr wo es augezahlt wurde angegeben werden muss ? .... Kindergeldnachzahlung kam auch im Januar für den Dezember mit. Gilt auch hier der Zeitpunkt des Zufluss ?
            Das wurde doch hier beantwortet!

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