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Verlustvortrag ins übernächste Steuerjahr mitnehmen

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    Verlustvortrag ins übernächste Steuerjahr mitnehmen

    Bei mir wurde zum 31.12.2012 ein Verlustvortrag in Höhe von 6248 Euro festgestellt.
    Da ich 2013 lediglich Einkommen (Praktikum) in Höhe von 4000 Euro hatte, würde ich für 2013 keine Einkommensteuererklärung abgeben und nur den Verlustvortrag in Höhe von 6248 Euro zum 31.12.2013 fortschreiben lassen. D.h. ich würde nur das Feld Feststellung des Verlustvortrags ankreuzen.
    Geht das oder muss ich dazu immer eine vollständige Einkommensteuererklärung abgeben.

    #2
    AW: Verlustvortrag ins übernächste Steuerjahr mitnehmen

    Das geht so nicht!

    Dagegen steht die eindeutige Regelung in § 56 Abs. 2 EStDV.

    https://dejure.org/gesetze/EStDV/56.html

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage ohnehin nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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