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Dicke Nachzahlung

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    Dicke Nachzahlung

    Hallo erstmal an Euch alle.
    Ich habe mal eine Frage.
    Aber erstmal dir Situation: Es geht um meine Frau meine 3 Jährigen Sohn und mich. Wir haben die LohnsteuerKlassen 3 und 5(bitte kein Gemecker, das die sich als Fehler rausgestellt haben weiss ich nun leider auch).
    Ich habe heute einen Lohnsteuer-bescheid bekommen wo eine Nachzahlung von aufgerundet 1200 Euro fällig sind.
    Letztes Jahr war es auch schon viel mit rund 900 Euro.
    Dadurch ist letztes Jahr eine Vorauszahlung von 283 Euro jedes Quartal entstanden.

    Jetzt meine Frage bzw Fragen:
    Wie schaut es denn(wir wohnen in Frankfurt am Main) mit einer Stundung aus? Hat da jemand Erfahrung?

    Wie schaut es denn aus bei einem Steuerklassen-wechsel? Ist die Vorauszahlung dann immer noch fällig oder fällt dies dann weg, da jeden Monat dann mehr Lohnsteuer vom Lohn her abgezogen wird?


    Ich weiss es werden jetzt einige mich fragen warum wir nichts zurück gelegt haben. Dies war durch den Kauf eines Autos weil das andere kaputt war nicht möglich
    Ebenso kostet ein Kind auch Geld und und und. Vorwürfe kann ich in kleinster Weise gebrauchen, da mir gerade der Kopf raucht.


    Ich freue mich auf Eure Anregungen.

    Vielen Dank im Voraus

    MATZE
    Zuletzt geändert von Mattze81; 05.01.2017, 19:50.

    #2
    AW: Dicke Nachzahlung

    Stundung ist beim jetzigen Zinsniveau eigentlich nicht interessant, da die Stundungszinsen bei happigen 6% liegen.

    Wenn ihr schon 4 x 283,00 € vorausbezahlt habt, dann geht das doch von der festgesetzten Abschlusszahlung ab oder hast du das bereits saldiert?

    Wer keine ausreichenden Rücklagen hat, sollte eigentlich immer die Steuerklasse IV/IV mit Faktor wählen, da gibt es keine großen Nach- oder Rückzahlungen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Dicke Nachzahlung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn ihr schon 4 x 283,00 € vorausbezahlt habt, dann geht das doch von der festgesetzten Abschlusszahlung ab oder hast du das bereits saldiert?
      Es waren bisher "nur" 3x 283 Euro und nein, dass wurde nicht mit eingerechnet. Ist ein wenig kompliziert, ich zähle daher mal auf:

      Der Steuerbescheid mit den rund 900 Euro waren die Nachzahlung von 2014. Deshalb wurde(ich war mit der Lohnsteuererklärung spät dran, deshalb kam der Bescheid erst Anfang letzten Jahres). Daher wurde für das Jahr 2016 eine Vorauszahlung von 283 Euro alle 3 Monate fällig.
      Warum das Finanzamt dies nicht berücksichtigt, kann ich mir auch nicht erklären. Sicherlich ist das eine Vorauszahlung für das Jahr 2016, allerdings schwirrt mir im Kopf rum, dass dies ja sowieso "ein Konto" beim Finanzamt ist und wenn ja schon etwas drauf ist, umso besser. Dort möchte ich in jedem Fall mal nach haken. Vielleicht weiss hier jemand ja schon etwas.

      Wie schaut es denn mit einem Steuerklassen-wechsel aus, ist dort eine Vorausszahlung immer noch fällig oder wird die durch die höhere "Steuerbelastung" nicht mehr fällig sein?

      Kommentar


        #4
        AW: Dicke Nachzahlung

        Hallo,

        Warum das Finanzamt dies nicht berücksichtigt, kann ich mir auch nicht erklären

        Das steht doch auf dem Bescheid für welches Jahr die Vorauszahlung war und lässt sich eindeutig zuordnen.
        Für 2015 wäre es ja schon wieder eine Nachzahlung, da du den 2014 Bescheid erst Anfang 2016 bekommen hast.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Dicke Nachzahlung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Warum das Finanzamt dies nicht berücksichtigt, kann ich mir auch nicht erklären

          Das steht doch auf dem Bescheid für welches Jahr die Vorauszahlung war und lässt sich eindeutig zuordnen.
          Für 2015 wäre es ja schon wieder eine Nachzahlung, da du den 2014 Bescheid erst Anfang 2016 bekommen hast.

          Gruß FIGUL
          Die Vorauszahlung ist ja auch laut dem Bescheid von 2014 für das Jahr 2016 gewesen. Allerdings da es ja für 2015 wieder eine Nachzahlung ist, wäre es rechnerisch für das Finanzamt egal ob man das Vorausgezahlte Geld jetzt schon mit ein rechnet oder es für 2016 stehen läßt, da die Vorauszahlung ja sowieso geleistet werden muss. Und für den Steuerzahler(in diesem Fall ich) wäre es eine Erleichterung, da ja die Vorauszahlung wieder ansteht PLUS die jetzige Steuernachzahlung.

          Wie wäre das denn bei einem Steuerklassenwechsel?

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            #6
            AW: Dicke Nachzahlung

            Hallo Mattze81,

            als mal aus eigener Erfahrung in der Familie Ehepaar mit III/V hat ungefähr knapp 1000 Euro Nachzahlung Steuerbescheid 2015 kommt im November 2016, da wurden für das mittlerweile fast abgelaufene Kalenderjahr mit Fälligkeit 10.Dezember auch 1000 Euro als Vorauszahlung festgesetzt.

            Abhilfe Antrag auf Steuerklassenwechsel ab 01.01.2017 IV/IV bereits festgesetzte Vorauszahlungen für 2017 wurden auf Antrag sofort zurückgenommen.

            Du kannst doch mal mit einem Lohnsteuerklassenrechner deinen Fall durchrechnen Ergebnis III/V und dann IV/IV.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Dicke Nachzahlung

              Wobei durch den vorgeschlagenen Steuerklassenwechsel verminderte Nettolohnzahlungen entstehen; sprich: es fehlt dann monatlich Geld, um beispielsweise die rückständige Steuerschuld zu begleichen.

              Kommentar


                #8
                AW: Dicke Nachzahlung

                Hallo Anja39,

                deshalb habe ich ja geschrieben, er soll es sich durchrechnen und dann selbst entscheiden.
                Obwohl wenn er von den Vorauszahlungen mal wegkommen will, muss man irgendwann einen Schnitt machen und die Steuerklasse wechseln.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Dicke Nachzahlung

                  Mit Stundung, abgesehen davon dass das bei dem schon erwähnten Zinssatz nicht wirklich Sinn machen würde, wüsste ich nicht, wieso das gehen sollte: Wer die Steuerklassenkombi III / V wählt, weiß, dass es zu einer Nachzahlung kommen KANN und dass die Abgabefrist für die Steuererklärung der 31.05.2016 war. Wenn Du jetzt erst den Bescheid bekommst, hast Du die Erklärung verspätet eingereichtet, d.h. im Ergebnis HAST Du schon eine Stundung bekommen sagen wir mal von Juni 2016 bis Anfang Februar 2017. Wieso dann das Finanzamt quasi weiter stunden soll, weiß ich nicht. Das Finanzamt ist nicht die Bank. Dafür gibt es andere Stellen.

                  Ich weiß, das hört sich jetzt hart an und Du interpretierst das als Vorwurf, so ist es aber nicht gemeint. Und III/V ist nicht an sich schlecht oder falsch, man darf halt nur die Konsequenzen nicht ausblenden: Bei IV/IV hättest du weniger Netto gehabt und wärst jetzt letztlich in der gleichen Situation. An III/V liegt es also NICHT !!!
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Dicke Nachzahlung

                    Er wäre nicht in der gleichen Situation! Am Papier vielleicht, real sicher nicht. Geld, das nicht da war, hätte nicht ausgegeben werden können und würde deshalb jetzt auch nicht fehlen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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