Antrag auf Änderung bestandskräftiger Bescheid

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  • xaikon
    Neuer Benutzer
    • 03.01.2017
    • 2

    #1

    Antrag auf Änderung bestandskräftiger Bescheid

    Hallo,

    habe im eine einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 im Februar 2016 gemacht und dort nicht angegeben das meine Freundin (eheähnliche Gemeinschaft) ca.6 Monate Arbeitslos war und keine Leistungen aufgrund meines Einkommens bezogen hat. Ich wusste bis dahin nicht das man eine eheähnliche Gemeinschaft steuerlich absetzen kann. Meine Erklärung habe ich mit Elsterformular erstellt und elektronisch abgeschickt. Der Bescheid ist mittlerweile natürlich bestandskräftig. Habe ich nun überhaupt noch eine Chance auf nachträgliche Änderung des Bescheides?

    Schon mal danke im voraus !
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45939

    #2
    AW: Antrag auf Änderung bestandskräftiger Bescheid

    Die Frage hat zwar mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, aber meine persönliche Meinung: Keine Chance!

    Abgabenordnung §172 - (1) 1 Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder...

    Abgabenordnung §173 - (1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, 1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer...

    Abgabenordnung §173a - Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder...

    Abgabenordnung §177 - (1) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind,...


    Du kannst dich ja auch selbst durch den Paragraphendschungel wühlen. Vielleicht wirst du fündig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • xaikon
      Neuer Benutzer
      • 03.01.2017
      • 2

      #3
      AW: Antrag auf Änderung bestandskräftiger Bescheid

      Alles klar ... vielen Dank für die schnelle Antwort

      Kommentar

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