Liebe Mitglieder,
ich habe im Jahr 2015 einen Werkstudentenjob wahrgenommen, d.h. unter 20h/Woche gearbeitet. Versichert war ich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten, sprich ich überwies einen Beitrag von ca. 80 € monatlich direkt an meine Krankenversicherung. Während meines Arbeitsverhältnisses wurde mir lediglich RV und Lohnsteuer bzw. Soli abgezogen.
Jetzt habe ich bei der Erstellung meiner Steuererklärung einen Eintrag in Zeile 28 der Elektr. Lohnsteuerbescheinigung entdeckt "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale". Das macht für mich überhaupt gar keinen Sinn, schließlich war ich in der Zeit gesetzlich versichert. Hat das seine Richtigkeit oder hat hier mein AG einen Fehler gemacht? Ich glaube ich war ja lediglich als Student KV- und PV-pflichtig, nicht aber als AN. Hat das vllt etwas damit zu tun?
Was sagt Zeile 28 überhaupt aus? Sind das die Beiträge, die vom AG abgeführt wurden?
ich habe im Jahr 2015 einen Werkstudentenjob wahrgenommen, d.h. unter 20h/Woche gearbeitet. Versichert war ich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten, sprich ich überwies einen Beitrag von ca. 80 € monatlich direkt an meine Krankenversicherung. Während meines Arbeitsverhältnisses wurde mir lediglich RV und Lohnsteuer bzw. Soli abgezogen.
Jetzt habe ich bei der Erstellung meiner Steuererklärung einen Eintrag in Zeile 28 der Elektr. Lohnsteuerbescheinigung entdeckt "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale". Das macht für mich überhaupt gar keinen Sinn, schließlich war ich in der Zeit gesetzlich versichert. Hat das seine Richtigkeit oder hat hier mein AG einen Fehler gemacht? Ich glaube ich war ja lediglich als Student KV- und PV-pflichtig, nicht aber als AN. Hat das vllt etwas damit zu tun?
Was sagt Zeile 28 überhaupt aus? Sind das die Beiträge, die vom AG abgeführt wurden?
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