Guten Tag,
ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung meines Mannes. Da mein Mann in München arbeitet und in Nürnberg wohnt, hat er ziemlich hohe Werbungskosten. Diese habe ich ihm letztes Jahr ab dem 01.07.2016 auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Nun sitze ich an seiner Einkommenssteuererklärung für 2016 und bin bei Anlage N - Werbungskosten.
Ich weiß nun nicht, ob ich jetzt trotzdem die KOMPLETTEN Werbungskosten für seine Fahrten von Nürnberg nach München eintragen darf, oder nur vom 01.01.2016 - 30.06.2016. Da ja wie gesagt, die Werbungskosten seit dem 01.07.2016 auf seiner Lohnsteuerkarte vermerkt sind...
Vielen Dank!
ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung meines Mannes. Da mein Mann in München arbeitet und in Nürnberg wohnt, hat er ziemlich hohe Werbungskosten. Diese habe ich ihm letztes Jahr ab dem 01.07.2016 auf seiner elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Nun sitze ich an seiner Einkommenssteuererklärung für 2016 und bin bei Anlage N - Werbungskosten.
Ich weiß nun nicht, ob ich jetzt trotzdem die KOMPLETTEN Werbungskosten für seine Fahrten von Nürnberg nach München eintragen darf, oder nur vom 01.01.2016 - 30.06.2016. Da ja wie gesagt, die Werbungskosten seit dem 01.07.2016 auf seiner Lohnsteuerkarte vermerkt sind...
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