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Kleinunternehmen - EÜR nach Umzug

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    Kleinunternehmen - EÜR nach Umzug

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Frage bezüglich der EÜR.

    Folgendes Szenario:


    Ich bin bis dato Student (Vollzeit) und habe kein geregeltes Einkommen.

    Ich habe nun zum 01.04.2016 ein Kleingewerbe in Stadt A, Landkreis A angemeldet.

    Ich mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch, weise also keine Umsatzsteuer aus und Gewinn ist unter 17 500€.

    Vom Finanzamt A wurde mir Steuernummer A zugeteilt.


    Zum 01.09.2016 bin ich in Stadt B, Landkreis B umgezogen.

    Deshalb habe ich zum 31.08.2016 mein Kleingewerbe in Stadt A abgemeldet und zum 01.09.2016 ein neues Kleingewerbe in Stadt B angemeldet.

    Vom Finanzamt B wurde mir dann eine neue Steuernummer B zugeteilt.


    Nun meine Frage: Gebe ich bei meiner EÜR, die ja das Finanzamt B bekommt, auch die Gewinne aus dem Zeitraum 01.04.2016 bis 31.08.2016 an oder muss ich die separat ausweisen und wenn ja wo/wie?


    Ich hoffe ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt.

    Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten!


    MfG
    Andi

    #2
    AW: Kleinunternehmen - EÜR nach Umzug

    So wie ich das verstehe, hast du deinen Betriebssitz von A nach B verlegt, ohne den Gegenstand des Betriebs des Betriebs zu ändern oder einen zweiten Betrieb zu gründen.

    Damit sollte eine EÜR reichen, wobei noch darauf hinzuweisen ist, dass mit dem Betrag von 17.500,00 € nicht der Gewinn gemeint ist. Es geht hier um die Umsätze bzw. einkommensteuerrechtlich um die Betriebseinnahmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kleinunternehmen - EÜR nach Umzug

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So wie ich das verstehe, hast du deinen Betriebssitz von A nach B verlegt, ohne den Gegenstand des Betriebs des Betriebs zu ändern oder einen zweiten Betrieb zu gründen.
      Korrekt.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Damit sollte eine EÜR reichen, wobei noch darauf hinzuweisen ist, dass mit dem Betrag von 17.500,00 € nicht der Gewinn gemeint ist. Es geht hier um die Umsätze bzw. einkommensteuerrechtlich um die Betriebseinnahmen.
      Danke für den Hinweis


      Dh. meine EÜR bekommt Finanzamt B und in dieser EÜR sind auch die Einnahmen/Ausgaben, welche im Landkreis A angefallen sind, aufgeführt. Richtig?


      MfG
      Andi

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        #4
        AW: Kleinunternehmen - EÜR nach Umzug

        Richtig, so, wie deine gesamte Einkommensteuererklärung! Wenn jetzt Gewerbesteuer anfallen könnte, wäre es wahrscheinlich komplizierter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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