Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich der EÜR.
Folgendes Szenario:
Ich bin bis dato Student (Vollzeit) und habe kein geregeltes Einkommen.
Ich habe nun zum 01.04.2016 ein Kleingewerbe in Stadt A, Landkreis A angemeldet.
Ich mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch, weise also keine Umsatzsteuer aus und Gewinn ist unter 17 500€.
Vom Finanzamt A wurde mir Steuernummer A zugeteilt.
Zum 01.09.2016 bin ich in Stadt B, Landkreis B umgezogen.
Deshalb habe ich zum 31.08.2016 mein Kleingewerbe in Stadt A abgemeldet und zum 01.09.2016 ein neues Kleingewerbe in Stadt B angemeldet.
Vom Finanzamt B wurde mir dann eine neue Steuernummer B zugeteilt.
Nun meine Frage: Gebe ich bei meiner EÜR, die ja das Finanzamt B bekommt, auch die Gewinne aus dem Zeitraum 01.04.2016 bis 31.08.2016 an oder muss ich die separat ausweisen und wenn ja wo/wie?
Ich hoffe ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt.
Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten!
MfG
Andi
ich habe ein Frage bezüglich der EÜR.
Folgendes Szenario:
Ich bin bis dato Student (Vollzeit) und habe kein geregeltes Einkommen.
Ich habe nun zum 01.04.2016 ein Kleingewerbe in Stadt A, Landkreis A angemeldet.
Ich mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch, weise also keine Umsatzsteuer aus und Gewinn ist unter 17 500€.
Vom Finanzamt A wurde mir Steuernummer A zugeteilt.
Zum 01.09.2016 bin ich in Stadt B, Landkreis B umgezogen.
Deshalb habe ich zum 31.08.2016 mein Kleingewerbe in Stadt A abgemeldet und zum 01.09.2016 ein neues Kleingewerbe in Stadt B angemeldet.
Vom Finanzamt B wurde mir dann eine neue Steuernummer B zugeteilt.
Nun meine Frage: Gebe ich bei meiner EÜR, die ja das Finanzamt B bekommt, auch die Gewinne aus dem Zeitraum 01.04.2016 bis 31.08.2016 an oder muss ich die separat ausweisen und wenn ja wo/wie?
Ich hoffe ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt.
Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten!
MfG
Andi
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