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In welchem Steuerjahr kann ich eine Rechnung aus 2014 absetzen

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    In welchem Steuerjahr kann ich eine Rechnung aus 2014 absetzen

    Guten Tag,
    ich habe noch eine Rechnung aus 2014 für Außergewöhnlichen Belastungen.
    Kann ich die bei der EKStErklärung für das Steuerjahr 2016 noch absetzen?
    Od
    Barny1

    #2
    AW: In welchem Steuerjahr kann ich eine Rechnung aus 2014 absetzen

    Hallo,
    NEIN

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: In welchem Steuerjahr kann ich eine Rechnung aus 2014 absetzen

      Hallo Barny1,

      es gilt das Zu- bzw. Abflussprinzip und die Jahresbesteuerung.

      Also eine Rechnung die in 2014 bezahlt wurde geht nur in der Steuererklärung 2014 abzusetzen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: In welchem Steuerjahr kann ich eine Rechnung aus 2014 absetzen

        Nein, nur in dem Jahr der ZAHLUNG ! ABER:

        Erstens ist häufig die zumutbare Eigenbelastung höher, so dass sich das nicht auswirkt.

        Zweitens wird Dein Einkommensteuerbescheid vermutlich schon bestandskräftig sein, also die Einspruchsfrist rum sein, so dass Du sowieso zu spät wärest.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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