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Steuer nachträglich ändern

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    Steuer nachträglich ändern

    Hallo,
    Ich habe im Dezember 2016 meine Meisterweiterbildung abgeschlossen. Nun hat mir die Firma angeboten mir nachträglich die Hälfte der Gebühren zu bezahlen.
    1. Problem:
    Ich habe die Gebühren in den Steuererklärungen 2014 und 2015 angegeben. Nun müsste ich diese nachträglich ändern, oder? Wie funktioniert das?

    2. Problem:
    Ich habe MeisterBafög beantragt. D.h. ich habe 30% der Kursgebühren vom Landratsamt ersetzt bekommen und 70% als Darlehn der KfW. Von den 70% würde ich bei bestandener Prüfung nochmal 25% erlassen bekommen.
    Nun müsste ich das ja alles nachträglich ändern und die Hälfte wieder ans Landratsamt zurückzahlen und auch der KfW, da dann der Darlehnbetrag anderst wäre und die erlassenen 25% anderst wären, oder?

    3. Problem:
    Firma hat den Schrieb, den ich noch nicht unterschrieben habe, rückdatiert auf 2014.

    Der Wortlaut ist "bei abgeschlossener Weiterbildung...."
    Macht dieser wortlaut den ganzen Aufwand hinfällig?
    Zuletzt geändert von Thomeek; 13.01.2017, 07:06.

    #2
    AW: Steuer nachträglich ändern

    Es gilt § 11 EStG, d.h. Einnahmen und Ausgaben sind nicht im Jahr FÜR etwas anzusetzen, sondern im Jahr, IN dem die Zahlung erfolgte oder Erlass. Eine rückwirkende Bescheidänderung erfolgt daher nicht.

    Wieso die Firma das schreiben rückdatieren möchte, verstehe ich nicht. Würde ich mich erst einmal nicht darauf einlassen, sondern auf aktuellem Datum bestehen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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