Hallo zusammen,
ich komme hier nicht weiter und benötige nochmals eure Hilfe.
Situation:
Ich bin im Februar 2009 von Stuttgart nach Regensburg gezogen. Die Wohung in Stuttgart habe ich zum 31. Janaur 2009 gekündigt und wohne seit 01. Februar in Regensburg.
Mir ist klar, dass ich den Umzug mit einer Umzugskostenpauschale in Höhe von EUR 628 Euro absetzen kann.
Meine Frage ist nun, stehen mir laut dem Gesetz Heimfahrten zu meinem Bruder zu ( Einziger Famielenangehöriger) zu, der bis April 2009 in Stuttgart gewohnt hat und danach nach Hamburg gezogen ist? Darf ich also 4 mal heimfahren nach Stuttgart absetzen?
Vielen Dank
ich komme hier nicht weiter und benötige nochmals eure Hilfe.
Situation:
Ich bin im Februar 2009 von Stuttgart nach Regensburg gezogen. Die Wohung in Stuttgart habe ich zum 31. Janaur 2009 gekündigt und wohne seit 01. Februar in Regensburg.
Mir ist klar, dass ich den Umzug mit einer Umzugskostenpauschale in Höhe von EUR 628 Euro absetzen kann.
Meine Frage ist nun, stehen mir laut dem Gesetz Heimfahrten zu meinem Bruder zu ( Einziger Famielenangehöriger) zu, der bis April 2009 in Stuttgart gewohnt hat und danach nach Hamburg gezogen ist? Darf ich also 4 mal heimfahren nach Stuttgart absetzen?
Vielen Dank
Kommentar