Hallo,
in den vergangenen Jahren habe ich keine Steuererklärung abgegeben, da ich dazu nicht verpflichtet war und ich nichts zurückbekommen hätte.
2016 haben sich aber zwei Umstände geändert:
1) Ich habe etwas mehr als 4 Monate ALG 1 bezogen.
2) Ich hatte Zinseinnahmen aus einem Tagesgeldkonto in einem anderen EU-Land.
Betreffend des ausländischen Tagesgeldkontos folgende Details:
Die Brutto-Zinseinnahmen haben nicht mehr als 15 Euro betragen und unterlagen einer Quellensteuer von 26 %.
Den Steuer-Pauschbetrag von 801 Euro habe ich zur Gänze bei einer Bank in Deutschland eingesetzt, aber ich musste ihn bei weitem nicht voll ausschöpfen, falls das relevant ist.
Bin ich nun dazu verpflichtet, aufgrund einer dieser beiden Umstände eine Steuererklärung abzugeben?
Dann noch eine Anschlussfrage: Wenn ich nicht der Steuererklärungspflicht unterliege, aber mich dazu entschließe freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (aufgrund es ALG 1-Bezuges halte ich das für möglich), muss ich dann die Zinsen vom ausländischen Tagesgeldkonto in der Steuererklärung angeben?
Falls weitere Angaben für die Beantwortung der Fragen notwendig sind, dann beantworte ich diese gerne.
Danke für eure Hilfe!
in den vergangenen Jahren habe ich keine Steuererklärung abgegeben, da ich dazu nicht verpflichtet war und ich nichts zurückbekommen hätte.
2016 haben sich aber zwei Umstände geändert:
1) Ich habe etwas mehr als 4 Monate ALG 1 bezogen.
2) Ich hatte Zinseinnahmen aus einem Tagesgeldkonto in einem anderen EU-Land.
Betreffend des ausländischen Tagesgeldkontos folgende Details:
Die Brutto-Zinseinnahmen haben nicht mehr als 15 Euro betragen und unterlagen einer Quellensteuer von 26 %.
Den Steuer-Pauschbetrag von 801 Euro habe ich zur Gänze bei einer Bank in Deutschland eingesetzt, aber ich musste ihn bei weitem nicht voll ausschöpfen, falls das relevant ist.
Bin ich nun dazu verpflichtet, aufgrund einer dieser beiden Umstände eine Steuererklärung abzugeben?
Dann noch eine Anschlussfrage: Wenn ich nicht der Steuererklärungspflicht unterliege, aber mich dazu entschließe freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (aufgrund es ALG 1-Bezuges halte ich das für möglich), muss ich dann die Zinsen vom ausländischen Tagesgeldkonto in der Steuererklärung angeben?
Falls weitere Angaben für die Beantwortung der Fragen notwendig sind, dann beantworte ich diese gerne.
Danke für eure Hilfe!
Kommentar