Folgendes Problem:
Ich bin nicht zur Abgabe meiner Steuererklärung verpflichtet, tätige diese immer freiwillig.
Bislang habe ich dies immer mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins getan.
Wie immer habe ich auch dieses Jahr meine Unterlagen dorthin geschickt. Bei der Berechnung kam eine Nachzahlung heraus.
Der Bearbeiter schickte mir per email die Berechnung und die Einverständniserklärung zur Weiterleitung an das Finanzamt.
Daraufhin äußerte ich meine Bedenken, dass ich wie bereits gesagt, nicht zur Abgabe verpflichtet bin und darauf verzichten möchte.
Darauf äußerte der Bearbeiter, dass ich aufgrund der Nachzahlung doch dazu verpflichtet sei, diese abzugeben.
Dies wäre mir neu, da ich ja selbst bei einer Nachzahlung noch Einspruch einlegen kann und diese zurück ziehen kann.
Zumal ich von einem Lohnsteuerhilfeverein zuerst eine Beratung erwarte.
Die Einverständnis zur Weitergabe, sprich Elster,habe ich nicht erteilt.
Habe ich da einen Denkfehler?
Ich bin nicht zur Abgabe meiner Steuererklärung verpflichtet, tätige diese immer freiwillig.
Bislang habe ich dies immer mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins getan.
Wie immer habe ich auch dieses Jahr meine Unterlagen dorthin geschickt. Bei der Berechnung kam eine Nachzahlung heraus.
Der Bearbeiter schickte mir per email die Berechnung und die Einverständniserklärung zur Weiterleitung an das Finanzamt.
Daraufhin äußerte ich meine Bedenken, dass ich wie bereits gesagt, nicht zur Abgabe verpflichtet bin und darauf verzichten möchte.
Darauf äußerte der Bearbeiter, dass ich aufgrund der Nachzahlung doch dazu verpflichtet sei, diese abzugeben.
Dies wäre mir neu, da ich ja selbst bei einer Nachzahlung noch Einspruch einlegen kann und diese zurück ziehen kann.
Zumal ich von einem Lohnsteuerhilfeverein zuerst eine Beratung erwarte.
Die Einverständnis zur Weitergabe, sprich Elster,habe ich nicht erteilt.
Habe ich da einen Denkfehler?
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