Hallo zusammen :-)
Ich habe zu meiner Frage nichts passendes gefunden, deshalb mache ich mal ein neues Thema auf.
Es dreht sich dabei um die Steuererklärung 2015 - meine Schwester hatte im letzten Jahr schon mal damit angefangen, aber entnervt aufgegeben und sie dann vergessen. Gott sei Dank hat sie diesbezüglich bisher noch keine Nachricht vom FA erhalten.
Nun hat sie mich um Hilfe gebeten, aber mit der Thematik "Selbstständigkeit" kenne ich mich auch nicht so gut aus. Ich mache meine Erklärung zwar schon seit Jahren im ElsterFormular und übermittel es auch online, hatte bisher aber nur mit den üblichen Anlagen zu tun.
Folgender Fall:
01.01. - 30.04.2015 angestellt als Versicherungskraft
01.05. - 31.12.2015 selbstständig als Versicherungskraft (endete 31.01.16, danach wieder angestellt)
Fahrten zwischen Wohnort und Versicherungsagentur bzw. zu Kundenterminen wurden im gesamten Jahr mit dem privaten PKW getätigt. Keine Fahrtkostenerstattung vom AG während des Angestelltenverhältnisses.
Für die Zeit der Selbstständigkeit wurde ein Fahrtenbuch geführt.
Beiträge zur Sozialversicherung wurden während der Selbstständigkeit abgeführt, Steuern nicht.
Der Gewinn für das Jahr 2015 liegt nach Schätzungen meiner Schwester deutlich unter 17.500 Euro
Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis habe ich jetzt nicht parat.
Steuerklasse 1, 1 Kind (Schülerin), weitere Einkünfte (z.B. KAP) nicht vorhanden.
So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Meine Fragen dazu:
Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden?
Muss die Erklärung in diesem Fall zwingend online übermittelt werden? (ich hatte gelesen, dass es Ausnahmen gibt)
Wo werden die Abgaben zur Sozialversicherung eingetragen?
Könnte sie ggf. VMA geltend machen?
Welche Belege werden für die Selbstständigkeit gebraucht?
Danke Euch schon mal für Eure Hilfe.
LG Bibi
Ich habe zu meiner Frage nichts passendes gefunden, deshalb mache ich mal ein neues Thema auf.
Es dreht sich dabei um die Steuererklärung 2015 - meine Schwester hatte im letzten Jahr schon mal damit angefangen, aber entnervt aufgegeben und sie dann vergessen. Gott sei Dank hat sie diesbezüglich bisher noch keine Nachricht vom FA erhalten.
Nun hat sie mich um Hilfe gebeten, aber mit der Thematik "Selbstständigkeit" kenne ich mich auch nicht so gut aus. Ich mache meine Erklärung zwar schon seit Jahren im ElsterFormular und übermittel es auch online, hatte bisher aber nur mit den üblichen Anlagen zu tun.
Folgender Fall:
01.01. - 30.04.2015 angestellt als Versicherungskraft
01.05. - 31.12.2015 selbstständig als Versicherungskraft (endete 31.01.16, danach wieder angestellt)
Fahrten zwischen Wohnort und Versicherungsagentur bzw. zu Kundenterminen wurden im gesamten Jahr mit dem privaten PKW getätigt. Keine Fahrtkostenerstattung vom AG während des Angestelltenverhältnisses.
Für die Zeit der Selbstständigkeit wurde ein Fahrtenbuch geführt.
Beiträge zur Sozialversicherung wurden während der Selbstständigkeit abgeführt, Steuern nicht.
Der Gewinn für das Jahr 2015 liegt nach Schätzungen meiner Schwester deutlich unter 17.500 Euro
Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis habe ich jetzt nicht parat.
Steuerklasse 1, 1 Kind (Schülerin), weitere Einkünfte (z.B. KAP) nicht vorhanden.
So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.
Meine Fragen dazu:
Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden?
Muss die Erklärung in diesem Fall zwingend online übermittelt werden? (ich hatte gelesen, dass es Ausnahmen gibt)
Wo werden die Abgaben zur Sozialversicherung eingetragen?
Könnte sie ggf. VMA geltend machen?
Welche Belege werden für die Selbstständigkeit gebraucht?
Danke Euch schon mal für Eure Hilfe.
LG Bibi
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