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Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

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    Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

    Hallo zusammen,

    für meinen Zahnersatz ( Gesamtkosten 5200 € ) habe ich ein Darlehen in höhe von 5000 € aufgenommen.
    Das Darlehen beläuft sich mit Zinsen 5600 €.

    Was kann ich absetzen und wo trage ich es genau ein ??

    Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Gruß

    #2
    AW: Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

    Hallo Distel,

    also Zahnersatz wäre eigentlich eine außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung als Sonderausgabe im Hauptvordruck Seite 3, dann käme die zumutbare Belastung aufgrund deines Einkommens hinzu, was abgezogen würde -> Beispiel Zahnersatz 5200 Euro deine zumutbare Belastung liegt bei 2000 Euro, dann kämen 3200 Euro zum Ansatz als Sonderausgabe und dein zu versteuerndes Einkommen würde etwas niedriger.

    Grundsätzlich solltest du deine Frage einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein deines Vertrauens stellen, denn Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.
    Hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung helfen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

      Vielleicht sollte der TE das einfach mit dem Gesamtaufwand von 5.600 € probieren und dem Finanzamt mit einem Dreizeiler die Zusammensetzung erläutern.
      Die Zahnarztrechnung muss sowieso im Original vorgelegt werden, da kann man dann auch die Darlehensabrechnung dazulegen.

      Wenn das Finanzamt die Zinsen wegstreicht, dann wird das in der Regel begründet.

      Ob Lohnsteuerhilfevereine da wirklich eine Hilfestellung bieten können, da habe ich so meine Zweifel. Über die Anerkennung des Aufwands entscheidet letztlich immer das Finanzamt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ob Lohnsteuerhilfevereine da wirklich eine Hilfestellung bieten können, da habe ich so meine Zweifel.
        Es gibt solche und andere. Aber bei vielen LStHV sind die Zweifel begründet.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Über die Anerkennung des Aufwands entscheidet letztlich immer das Finanzamt.
        Das ist auch im Falle der Vertretung durch Steuerberater und Rechtsanwälte so.
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

        Kommentar


          #5
          AW: Darlehenszinsen von der Steuer absetzen

          Das ist auch im Falle der Vertretung durch Steuerberater und Rechtsanwälte so.
          Ich habe dem TE auch nicht empfohlen, solche Hilfe in Anspruch zu nehmen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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