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    Belegabrufcode

    Hallo,
    mach bzw versuche erstmals meine Steuererkläung mit Elster zu machen und würde gern die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Dazu muss ich ja einen Code zum Belegabruf anfordern. Da ich mit meiner Frau zusammen veranlagt bin, muss ich das auch für meine Frau anfordern ?
    Elster Basis habe ich bereits heruntergeladen und angemeldet und aktiviert habe ich mich auch schon.
    Also Frage, Belegabrufcode für mich und meine Frau beantragen?
    oder genügt es wenn ich mit ihrer Steuer ID Belege abrufe ?

    Ich mache die St-erklg. erstmals mit Elster, vorher hat das jemand anders gemacht. Eigentlich sollten doch u´nter meiner Steuernummer auch die vorherigen Daten gespeichert sein und man könnte diese in das Programm übernehmen oder geht das nur wenn die Erklärung über Elster gemacht wurde ?

    Ich weiß, viele blöde Fragen aber nächstes Jahr frage ich nicht mehr

    Eigentlich sollte dies ja alles ganz einfach sein , aber Aktivierungscode, Belegabrufcode, Zertifikatsschlüssel, Passwörter, einfach sieht bei mir anders aus.

    Griß und Danke für hilfreiche antworten

    #2
    AW: Belegabrufcode

    Hallo FritzFranz,

    wenn du jetzt einen eigenen Account hast, geht es nicht von jemand anders erstellte Erklärungen zu nutzen.
    Teilnahme am Belegabruf findest du unter Dienste und du musst für dich einen Abrufcode beantragen und für deine Frau einmalig einen sogenannten Freischaltcode.

    Wegen der sensiblen Daten gibt es dies Sicherheitsschritte.

    Tschüß

    Schau mal in das Bild.
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      #3
      AW: Belegabrufcode

      Belegabrufcode für mich und meine Frau beantragen?
      Nein, nicht den Abrufcode, da genügt deiner. Für deine Frau musst du mit ihrer ID und ihrem Geburtsdatum die Berechtigung zum Belegabruf beantragen. Deine Frau erhält einmalig einen Freischaltcode per Post.

      ... oder geht das nur wenn die Erklärung über Elster gemacht wurde ?
      Wenn dein Steuerberater, also die andere Person, eure Erklärungen auch im ElsterOnline-Portal erstellt hat, könnte er über eine Supportfreischaltung unerledigte Aufgaben transferieren.
      Das ist aber umständlich und bringt wenig.

      Wenn die andere Person ElsterFormular verwendet hat, ist der Datentransfer kein Problem. Da liegen die Vorjahresdaten auf seinem PC und können problemlos kopiert werden.
      Den Belegabruf kannst du auch mit ElsterFormular nutzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Belegabrufcode

        Hallo FritzFranz,

        als Anfänger würde ich dir vielleicht die kostenlose Software Elsterformular empfehlen ->https://www.elster.de/elfo_down.php
        Die Software ist bedienerfreundlicher und dein Zertifikat kannst du auch einsetzen zum papierlosen Versenden und die ganze Belegabrufgeschichte funktioniert darüber auch.

        Tschüß

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          #5
          AW: Belegabrufcode

          Hallo, schönen guten Tag,
          ich habe jetzt Belegabrufcode und Freischatcode für meine Frau und mich erhalten. Elster Formular habe ich in stalliert und die allg. Daten ausgefüllt. Wie gehe ich jetzt weiter vor,
          über den Punkt Belegabruf in Elster Formular, dort wird dann warsch. auch der Code abgefragt, dann erhalte ich die Belege oder tragen sich diese dann automatisch in Elster Formular ein ???? Das geht aus den ganzen Hilfe-Beschreibungen nicht hervor. Vielleicht denke ich auch zu komppliziert. Danke für eure Tipps
          Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabrufcode

            Hallo FritzFranz,

            Gehe es einfach durch -> die Belege die vorliegen werden geladen, stehen dann als Auswahl zur Verfügung und du klickst dann auf Belegdaten übernehmen.


            Wenn du 2016 machst, kann es natürlich sein, dass noch nicht viel da sind ->Arbeitgeber, Rentenstellen, Versicherungen haben bis 28.02.2017 Zeit die Dinge elektronisch zu übermitteln.


            Tschüß
            Zuletzt geändert von holzgoe; 30.01.2017, 14:25. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Belegabrufcode

              Es gibt bei ElsterFormular das Menü Belegabruf.

              Falls noch nicht gemacht, rufst du dort zunächst das Untermenü Abrufberechtigungen anzeigen/freischalten/löschen auf, um den Abruf für deine Ehefrau freizuschalten.

              Wichtig ist, bei den Grunddaten spätestens jetzt die 11-stellige ID für dich und deine Ehefrau einzugeben, sonst ist die Abfrageprozedur etwas umständlich.

              Danach startest du das Untermenü Belege vom Finanzamt abrufen

              Sobald die bereits vorhandenen Belege angezeigt werden, schließt sich dann die Datenübernahme an.

              Du kannst die abgerufenen Belege ungeprüft übernehmen oder jeden einzelnen Wert bei der Übernahme kontrollieren. Wenn du keine Daten aus dem Vorjahr hast, kannst du alles ungeprüft übernehmen.

              Es kann sein, dass zunächst nur ein Teil der Belege auftaucht, weil noch nicht alle Belege übermittelt wurden oder es nach Freischaltung deiner Ehefrau einige Tage dauert, bis deren Belege zum Abruf verfügbar sind.

              Spätestens Anfang März 2017 sollten alle Belege abrufbar sein!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Belegabrufcode

                Vielen Dank für die tolle Unterstützung

                Gruß
                FritzFranz

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                  #9
                  AW: Belegabrufcode

                  Hallo,
                  Belegabruf hat funktioniert und ich bin begeistert. Habe auch einige Aufwendungen erfasst, zum Beisp. Hauptvordruck Seite 3 außergewöhnliche Belastungen
                  Handwerkerleistungen Aufwendungen z. Bsp. 100,00 und automatisch fügt sich der Betrag auch in der Spalte rechts daneben Erhaltene/Anspruch auf ..., ein. Ist das so richtig ?

                  Ich bin 80% behindert und habe ein G im Schwerbehindertenausweis, dazu habe ich gelesen das man ohne Nachweis 3000km zu je 0,30 =900 Euro absetzen kann. So viel Fahrtkosten hatte ich nicht und hab mal 600,00 eingetragen, auch bei den außergew. Belastungen. Habe aber keinerlei Nachweise dazu.

                  Letztes Jahr bin ich umgezogen und lt NTV kann man auch bei einem privaten Umzug 20% der Umzugskosten absetzen. Stimmt das und wo müßte ich das eintragen?

                  Danke und Gruß

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