Hallo zusammen,
meine Frau hat von 2013 bis 2016 ihr Masterstudium absolviert. Währenddessen hat sie keine Einkünfte erzielt und generell noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
In 2016 haben wir geheiratet und ich möchte eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei die Werbungskosten des Studiums von meinen erzielten Einkünften abgezogen werden sollen.
Zur Frage:
Muss ich nun erst von 2013, 2014 und 2015 je eine Steuererklärung mit den Kosten des Studiums für meine Frau abgeben und jeweils auf die Bescheide warten, bevor ich dann die gesammelten Verlustvorträge in die Steuererklärung 2016 eintragen kann oder kann ich die summierten Werbungskosten direkt in der Steuererklärung 2016 angeben? Welche Vorgehensweise ist möglich bzw. ratsam?
Viele Grüße
Alexander Segbert
meine Frau hat von 2013 bis 2016 ihr Masterstudium absolviert. Währenddessen hat sie keine Einkünfte erzielt und generell noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
In 2016 haben wir geheiratet und ich möchte eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei die Werbungskosten des Studiums von meinen erzielten Einkünften abgezogen werden sollen.
Zur Frage:
Muss ich nun erst von 2013, 2014 und 2015 je eine Steuererklärung mit den Kosten des Studiums für meine Frau abgeben und jeweils auf die Bescheide warten, bevor ich dann die gesammelten Verlustvorträge in die Steuererklärung 2016 eintragen kann oder kann ich die summierten Werbungskosten direkt in der Steuererklärung 2016 angeben? Welche Vorgehensweise ist möglich bzw. ratsam?
Viele Grüße
Alexander Segbert
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