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Steuererklärungen mit Verlustvorträgen des Studiums einzeln oder gesammelt abgeben?

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    Steuererklärungen mit Verlustvorträgen des Studiums einzeln oder gesammelt abgeben?

    Hallo zusammen,

    meine Frau hat von 2013 bis 2016 ihr Masterstudium absolviert. Währenddessen hat sie keine Einkünfte erzielt und generell noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
    In 2016 haben wir geheiratet und ich möchte eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei die Werbungskosten des Studiums von meinen erzielten Einkünften abgezogen werden sollen.

    Zur Frage:
    Muss ich nun erst von 2013, 2014 und 2015 je eine Steuererklärung mit den Kosten des Studiums für meine Frau abgeben und jeweils auf die Bescheide warten, bevor ich dann die gesammelten Verlustvorträge in die Steuererklärung 2016 eintragen kann oder kann ich die summierten Werbungskosten direkt in der Steuererklärung 2016 angeben? Welche Vorgehensweise ist möglich bzw. ratsam?

    Viele Grüße
    Alexander Segbert

    #2
    AW: Steuererklärungen mit Verlustvorträgen des Studiums einzeln oder gesammelt abgebe

    Hallo,

    Deine Frau muss für jedes einzelne vergangene Jahr eine Erklärung abgeben.
    Ihr müsst nicht auf einen einzelnen Bescheid (Verlust) warten.
    Also Erklärung 2013 bschicken, 2014 abschicken u.s.w.
    Die Verluste werden vorgetragen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärungen mit Verlustvorträgen des Studiums einzeln oder gesammelt abgebe

      Muss ich nun erst von 2013, 2014 und 2015 je eine Steuererklärung mit den Kosten des Studiums für meine Frau abgeben und jeweils auf die Bescheide warten, bevor ich dann die gesammelten Verlustvorträge in die Steuererklärung 2016 eintragen kann oder kann ich die summierten Werbungskosten direkt in der Steuererklärung 2016 angeben?
      Deine Frau muss für jedes Jahr ihres Masterstudiums jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben, wenn sie Verlustvorträge erreichen will.

      Werbungskosten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind, mit Aufsummierung mehrerer Jahre geht da nichts.

      Da die Verlustvorträge betragsmäßig nicht in die Steuererklärung einzutragen sind, muss auch nicht auf die Feststellungsbescheide gewartet werden.

      Diese Fragen wurden -gefühlt- im Forum schon 1000-mal gestellt, sie haben mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
      Das Forum hat auch eine Suchfunktion!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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