Hallo Leute,
ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand bezüglich meiner Steuererklärung.
Folgendes Szenario:
Arbeitnehmer wohnt in Stadt X fährt jeden Arbeitstag zu seiner ersten Tätigkeitsstätte in Stadt Y.
Von dort fährt er dann zu seiner Arbeitsstätte zurück in Stadt X.
Wohnort und Ort der Arbeitsstätte sind also identisch.
Kann ich in der Steuererklärung jetzt die Entfernungspauschale nach Stadt Y ansetzen und für jeden Arbeitstag den Verpflegungsmehraufwand, weil es eine Auswärtstätigkeit ist?
MFG Azrael
ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand bezüglich meiner Steuererklärung.
Folgendes Szenario:
Arbeitnehmer wohnt in Stadt X fährt jeden Arbeitstag zu seiner ersten Tätigkeitsstätte in Stadt Y.
Von dort fährt er dann zu seiner Arbeitsstätte zurück in Stadt X.
Wohnort und Ort der Arbeitsstätte sind also identisch.
Kann ich in der Steuererklärung jetzt die Entfernungspauschale nach Stadt Y ansetzen und für jeden Arbeitstag den Verpflegungsmehraufwand, weil es eine Auswärtstätigkeit ist?
MFG Azrael
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