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Grundsteuern und Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen bei Überlassung

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    Grundsteuern und Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen bei Überlassung

    Hallo
    Ich besitze ein Haus,welches komplett meinen Eltern zur alleiniger Nutzung lebenslang kostenfrei überlassen ist. Alle Nebenkosten wie Strom und Wasser zahlen sie. Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung die Kosten für die Wohngebäudeversicherung und die Grundsteuern ansetzen. Diese sind seperat ausweißbar und eindeutig dem Gebäude zuzuordnen. Wenn ja in welchem Formular kann ich dies geltend machen. Ich erziehle keine Mieteinahmen aus diesem Haus. Ich selber bewohne ein weiteres Haus, welches sich ebenfalls auf dem Grünstück befindet, aber eine seperate Anschrift hat. Danke in vorraus für die Antworten

    #2
    AW: Grundsteuern und Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen bei Überlassung

    Die Frage betrifft nicht die elektronische Steuererklärung, dürfte also streng genommen hier gar nicht beantwortet werden.

    Es ist aber ganz einfach: Keine Einkünfte aus Vermietung und auch keine Absicht, Einkünfte aus Vermietung zu erzielen, also auch keine Werbungskosten und kein passendes Formular.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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