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Umzugskosten - tätsächliche oder pauschale eintragen?

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    Umzugskosten - tätsächliche oder pauschale eintragen?

    Halllo liebe Gemeinde,

    ich bin am 06.September umgezogen, war bereits arbeitslos. Ich erhoffte mir von dem Wohnortwechsel (650km - einmal von West nach Ost)bessere Jobchancen und bessere Bezahlung - beides hat sich zum Glück erfüllt.

    Nun meine Frage: gilt der Umzug als ein "beruflicher Umzug" oder ein "privater"? Da ich den Transporter selbst gesteuert habe, ist es besser die Rechnung (ca. 300,-€Û) vom Transportvermieter beizulegen oder die Pauschale anzuwenden?
    Besichtigungsfahrten kann ich nicht ansetzen, da ich leider keine Belege dafür habe. Helfer hatte ich 2 Bekannte ... aber das fällt bestimmt unter "Hilfe unter Bekannten", da es ja keine Rechnung als Nachweis gibt. Oder gibts da auch eine Lösung?

    Danke für eure Tipps

    Gruß vincent

    #2
    AW: Umzugskosten - tätsächliche oder pauschale eintragen?

    Alle Fragen betreffen das Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht!

    Du musst dich also selbst schlau machen! Das ist ja nicht so schwierig!

    http://www.finanztip.de/umzugskosten/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Umzugskosten - tätsächliche oder pauschale eintragen?

      Die Begründung für den Umzug reicht man im direkt mit der EkSt ein? Oder wartet man bis das FA es begründet haben möchte?

      Muss die Wohnungsbesichtigung vom Makler bestätigt sein, oder genügt es Firma XYZ, Datum und Anschrift der besichtigten Wohnung anzugeben?

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskosten - tätsächliche oder pauschale eintragen?

        Man muss zwar nicht mehr für alles Belege vorlegen und wenn der Umzug in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Antritt der neuen Stelle erfolgt ist, wird man auch keinen Roman schreiben müssen,
        in dem aktuell noch gültigen Merkblatt wird aber die Belegeinreichung gemeinsam mit der Steuererklärung empfohlen:

        Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei
        beruflich bedingten Umzugsaufwendungen
        , der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.

        Dass man eine Wohnung besichtigt, bevor man einen Mietvertrag abschließt, ist eigentlich selbstverständlich, das gehört aufgeführt, muss aber nicht bewiesen werden.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 23.01.2017, 20:36.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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