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ESt 1 A.WO steuerl.absetzbare Versicherungsbeiträge eintragen???

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    ESt 1 A.WO steuerl.absetzbare Versicherungsbeiträge eintragen???

    Hallo,
    ich fülle als Arbeitnehmer gerade online das Formular
    Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)
    aus und finde nirgends (außer Riester) eine Eingabemöglichkeit zu meinen steuerlich absetzbaren Versicherungsbeiträge.
    Dabei ist Rechtsschutz, Haftpflicht, Kfz Haftpflicht.

    Danke

    #2
    AW: ESt 1 A.WO steuerl.absetzbare Versicherungsbeiträge eintragen???

    Bestimmte Versicherungen wie die private und die Kfz-Haftpflicht können zwar in Zeile 50 auf Seite 8 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden,
    steuerliche Auswirkungen hat das aber zumeist nicht.

    Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen werden häufig bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

    Rechtsschutz und Sachversicherungen sind steuerlich allenfalls bei Betrieben von Bedeutung.

    Es gibt hier eine eigenes Unterforum für das ElsterOnline-Portal!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: ESt 1 A.WO steuerl.absetzbare Versicherungsbeiträge eintragen???

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ...Rechtsschutz und Sachversicherungen sind steuerlich allenfalls bei Betrieben von Bedeutung...
      Bei Privatleuten kann der berufliche Anteil der Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden und ausweisbar) bei den sonstigen Werbungskosten eingetragen werden.

      Kommentar

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