Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand nen kleinen Tipp geben - ich komm grade nicht weiter.
Folgender Fall: ich bin dieses Jahr ausnahmsweise über dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale.
Daher muss das, was über die Pauschale von € 2400 hinausgeht, versteuert werden - logisch.
Ich hatte Ausgaben für ein Notebook in Höhe von ca. 550 Euro netto.
Das NB muss blöderweise über 3 Jahre abgeschrieben werden, da die Anschaffungskosten über 410 Euro liegen (Stichwort GWG) und damit nicht "auf einmal" abgeschrieben werden können.
Allerdings werde ich die nächsten Jahre sicher nicht mehr über dem Freibetrag liegen, d.h. es wird keine Einnahmen mehr geben, wovon ich die restlichen Jahre Abschreibung abziehen kann.
Fällt das dann unter die Kategorie "blöd gelaufen" oder gibts da noch was, wo man ansetzen könnte?
Besten Dank für alle Anregungen im Voraus!
vielleicht kann mir jemand nen kleinen Tipp geben - ich komm grade nicht weiter.
Folgender Fall: ich bin dieses Jahr ausnahmsweise über dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale.
Daher muss das, was über die Pauschale von € 2400 hinausgeht, versteuert werden - logisch.
Ich hatte Ausgaben für ein Notebook in Höhe von ca. 550 Euro netto.
Das NB muss blöderweise über 3 Jahre abgeschrieben werden, da die Anschaffungskosten über 410 Euro liegen (Stichwort GWG) und damit nicht "auf einmal" abgeschrieben werden können.
Allerdings werde ich die nächsten Jahre sicher nicht mehr über dem Freibetrag liegen, d.h. es wird keine Einnahmen mehr geben, wovon ich die restlichen Jahre Abschreibung abziehen kann.
Fällt das dann unter die Kategorie "blöd gelaufen" oder gibts da noch was, wo man ansetzen könnte?
Besten Dank für alle Anregungen im Voraus!
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