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Muss ich jetzt immer ien Steuererklärung machen?

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    Muss ich jetzt immer ien Steuererklärung machen?

    Hallo

    Ich habe letztes Jahr meien erste Einkommenssteuererklärung gemacht (online mit Elster), abgegeben und auch einen Bescheid dazu erhalten. Das ganze war eine freiwillige Steuererklärung für 2012, als ich noch in Lehre war.


    Heute habe ich überraschend weitere Post vom Finazamt erhalten mit dem Inhalt:

    "die Frist für die nachstehend aufgeführte Steuererklärung ist abgelaufen:
    Einkommensteuererklärung 2013"

    Dazu wurde mir noch eine Frist genannt, bis wann ich die Nachreichen soll.

    Ich würde ja beim Sachbearbeiter deswegen nachfragen, aber die Sprechzeiten kann ich im Moment nicht einhalten.


    Ich bin mir nicht bewusst, dass ich für 2013 etwas hätte einreichen müssen, da ich Student war und mein Einkommen unter dem Grenzwert lag. Auch bin ich nicht dazu aufgefordert worden eine Erklärung abzugeben.
    Es ist jetzt kein Problem für mich, die Erklärung für 2013 zumachen. Ich bin jetzt nur verunsichert, wann ich das machen muss und wann nicht. Und sollte ich für 2014/15/16 auch gleich meine Erklärung abgeben, auch wenn ich zu der weiterhin nix verdient habe?


    Wäre toll wenn mir jemand da etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

    #2
    AW: Muss ich jetzt immer ien Steuererklärung machen?

    Hallo,

    Zitat: Ich würde ja beim Sachbearbeiter deswegen nachfragen, aber die Sprechzeiten kann ich im Moment nicht einhalten.

    Es gibt auch Telefon und seit einiger Zeit E-Mail.
    Außerdem gibt es normalerweise auf der Rückseite ein Feld für eine schriftl. Stellungnahme

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Muss ich jetzt immer ien Steuererklärung machen?

      Ein Anderer hat heute schon sehr passend gesagt: Die Abgabe der Steuererklärung ist kein Abo. D.h., ob Du zur Abgabe verpflichtest bist oder nicht, kann jedes Jahr anders sein.

      Ob Du wirklich zur Abgabe kraft Gesetzes verpflichtet bist, kannst nur Du wissen oder Dein Sachbearbeiter.

      Unabhängig davon kann das Finanzamt zur Erklärungsabgabe auffordern, DANN BIST Du verpflichtet. Z.B. bei Gewerbetreibenden wird das gerne gemacht.

      Es gibt ein paar Verpflichtungsgründe, die nicht so ohne weiteres ins Auge springen. Z.B. bei niedrigen Krankenversicherungsaufwendungen oder bei Beitragserstattungen.

      Letztlich kannst Du nur Deinen Bearbeiter kontaktieren, ggf. halt schriftlich.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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