Hallo,
bei einer UG-Gründung nach Musterprotokoll sind die Gründungskosten, die von der Gesellschaft übernommen werden, auf 300 Euro beschränkt - darüber hinausgehende Kosten sind von den Gesellschaftern zu tragen. Im Rahmen einer solchen Gründung sind nun Gründungskosten in Höhe von 400 Euro angefallen. Hat der Gesellschafter die Möglichkeit, die zusätzlichen 100 Euro in seiner ESt-Erklärung anzugeben - und wenn ja, an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt (bei der Entstehung der Kosten oder beim Verkauf des Unternehmens - ich habe bei einer Google-Suche beides als Antwort gefunden)?
Vielen Dank!
bei einer UG-Gründung nach Musterprotokoll sind die Gründungskosten, die von der Gesellschaft übernommen werden, auf 300 Euro beschränkt - darüber hinausgehende Kosten sind von den Gesellschaftern zu tragen. Im Rahmen einer solchen Gründung sind nun Gründungskosten in Höhe von 400 Euro angefallen. Hat der Gesellschafter die Möglichkeit, die zusätzlichen 100 Euro in seiner ESt-Erklärung anzugeben - und wenn ja, an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt (bei der Entstehung der Kosten oder beim Verkauf des Unternehmens - ich habe bei einer Google-Suche beides als Antwort gefunden)?
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