Hallo liebe Steuerprofis,
ich habe eine kleine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich bin gerade im Masterstudium und seit 2016 in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Da ich kein eigenes Einkommen habe, wollte ich wissen, ob es für mich überhaupt Sinn macht, die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen. Sind die Beiträge nur im jeweiligen Jahr absetzbar oder kann ich diese vor mich "herschieben" (ähnlich wie die Semestergebühren als vorweggenommene Werbungskosten)?
Vielen lieben Dank,
Ann-Sophie
ich habe eine kleine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich bin gerade im Masterstudium und seit 2016 in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Da ich kein eigenes Einkommen habe, wollte ich wissen, ob es für mich überhaupt Sinn macht, die Anlage Vorsorgeaufwand auszufüllen. Sind die Beiträge nur im jeweiligen Jahr absetzbar oder kann ich diese vor mich "herschieben" (ähnlich wie die Semestergebühren als vorweggenommene Werbungskosten)?
Vielen lieben Dank,
Ann-Sophie
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