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Elterngeld im Trennungsjahr??? Hilfe!!

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    Elterngeld im Trennungsjahr??? Hilfe!!

    Hallo,
    etwas komplizierter Fall... Habe soeben festgestellt, dass man nach Bezug von Elterngeld eine Steuererklärung machen muss... Tja wusste ich leider nicht, doch Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.

    Nun ja noch ist nichts passiert, wurde nicht aufgefordert etc...

    Im Jahr 2012 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt. Scheidung war September 2014.
    Meine Tochter kam im August 2014 auf die Welt. Danach war ich ein Jahr daheim und habe Elterngeld bezogen. Mein Partner (der Vater des Kindes - Ex Mann ist NICHT der Vater) und ich sind nicht verheiratet.

    So was empfehlt ihr mir zu tun? Soll ich die Steuererklärung für 2014 und 2015 nachreichen? Wird mein Ex da mit veranschlagt? Also gelte ich für 2014 noch als verheiratet? Nur wegen ihm hat sich die Scheidung ewig dahin gezogen... das wäre jetzt sehr ärgerlich!

    Hilfe ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht Wollte das für 2016 jetzt erstmals machen durch die enormen Betreuungskosten für die Kleine... Und beim informieren bin ich nun darauf gestoßen, dass ich verpflichtet war wegen Eltern und Muschu Geld....

    Hoffe mir kann jemand helfen... Würde das ganz gerne ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe machen, da das Geld sowieso knapp ist mit TZ Job, kleinem Kind und Studium...

    Danke im Voraus und LG

    #2
    AW: Elterngeld im Trennungsjahr??? Hilfe!!

    Habe soeben festgestellt, dass man nach Bezug von Elterngeld eine Steuererklärung machen muss
    Falls du in den fraglichen Kalenderjahren steuerpflichtige Einkünfte hattest, ist das richtig.

    Im Jahr 2012 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt.
    Du hast doch kein Elterngeld im Trennungsjahr erhalten, sondern erst in den Jahren 2014 und 2015. Dein Exmann ist da nicht mehr involviert.

    Falls du eine Erklärung abgeben musst, machst du diese wie ein Single. Die Angaben zum Scheidungsdatum und zum Trennungsdatum trägst du 2014 in den Hauptvorduck ein, für 2015 kannst du dir das schenken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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