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Firmenwagen / Nettolohn / geldwerter Vorteil

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    Firmenwagen / Nettolohn / geldwerter Vorteil

    Hallo zusammen,
    da ich neu hier bin, sage ich schon mal sorry, falls ich in der falschen Abteilung gelandet bin!

    Im Rahmen eines Jobwechsels wird mir mein künftiger AG einen Firmenwagen (ca. 26000€ / auch zur privaten Nutzung) stellen.
    Meine erste Tätigkeitsstätte liegt 360 km von meinem Wohnort entfernt. Diese werde ich aber im Monat max. 3 mal anfahren.
    Ansonsten starte ich immer von zu Hause (Mo.-Do) und fahre Donnerstags auch wieder direkt dort hin.
    Tatsächlich werde ich z.B. in der 1ten Woche in München sein und in der 2ten in Wismar..usw.
    Wie errechnet sich hier der geldwerte Vorteil, wenn ich eigentlich nur drei Tage im Monat "zur Arbeit" fahre?
    Im Netz hab ich schon viel gelesen..aber bei manchen Rechnern musste ich Geld mitbringen!?
    Und ja, ein Stück weit stelle ich die Frage auch, weil ich in etwa wissen möchte was am Ende des Tages für mich über bleibt.

    #2
    AW: Firmenwagen / Nettolohn / geldwerter Vorteil

    Hallo Bruno3112,

    deine Frage ist aber kein Problem der elektronischen Steuererklärung, sondern ein steuerliches Problem, dafür gibt es Fachleute.

    Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen / Nettolohn / geldwerter Vorteil

      Deine Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, Steuerberatung ist hier nicht zulässig.

      Deshalb nur soviel:

      Der Knackpunkt beim Firmenwagen ist die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung.

      Wer wenig wirklich privat fährt, sollte sich mit der Führung eines Fahrtenbuchs anfreunden, auch wenn das zusätzlichen Aufwand macht.

      Ohne Fahrtenbuch kommt die sog. 1%-Methode zur Anwendung und die führt zumindest bei höheren Listenpreisen zu einem nicht unerheblichem geldwerten Vorteil.
      Einzelheiten kannst du unter Absatz 9 der nachstehend verlinkten Lohnsteuerrichtlinie selbst nachlesen. Die Regelungen gelten auch für das Jahr 2017.

      https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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