Hallo,
ich habe bis ins letzte Jahr neben dem Studium auf Gewerbeschein (Messebau&Veranstaltungstechnik; Kleinunternehmerregelung; unter 2000 €) gearbeitet.
Von April bis Juli war ich als Student kurzfristig beschäftigt. Dabei wurde ich in Steuerklasse VI eingestuft (?) (unter 1500 €).
Seit September bin ich nun nach beendetem Studium im Angestelltenverhältnis.
Da ich im Jahr 2016 unter 8000 € geblieben bin, würde ich gerne mein Einkommensteuer wiederholen.
Fragen:
1. Sollte mögllich sein?!
2. Kann ich das über die Steuernummer des Gewerbescheins?
2.1. Brauche ich eine neue Steuernummer?
2.2. Muss ich zwei Erklärungen abgeben?
2.3. Oder kombiniert (in Anlage S ausreichend)?
2.4. Oder...?
Vielen Dank.
ich habe bis ins letzte Jahr neben dem Studium auf Gewerbeschein (Messebau&Veranstaltungstechnik; Kleinunternehmerregelung; unter 2000 €) gearbeitet.
Von April bis Juli war ich als Student kurzfristig beschäftigt. Dabei wurde ich in Steuerklasse VI eingestuft (?) (unter 1500 €).
Seit September bin ich nun nach beendetem Studium im Angestelltenverhältnis.
Da ich im Jahr 2016 unter 8000 € geblieben bin, würde ich gerne mein Einkommensteuer wiederholen.
Fragen:
1. Sollte mögllich sein?!
2. Kann ich das über die Steuernummer des Gewerbescheins?
2.1. Brauche ich eine neue Steuernummer?
2.2. Muss ich zwei Erklärungen abgeben?
2.3. Oder kombiniert (in Anlage S ausreichend)?
2.4. Oder...?
Vielen Dank.
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